Spenden trotz Bürgergeld?
Hallo,
mich interessiert folgendes:
Ich bin alleinerziehend und arbeite derzeit nur Teilzeit, sprich was nicht ausreicht bekomme ich aufgestockt.
Ich habe einen Gendefekt, der dafür sorgt, dass ich schwerhörig bin und nun auch langsam erblinde. Es gibt in der Schulmedizin keine Therapiemöglichkeiten, außer eine mikrostrom-Therapie. Diese muss ich selbst bezahlen. Da mir dies aber nicht möglich ist, würde ich gerne versuchen die Kosten über gofundme einzunehmen. Jetzt ist die Frage, wie es sich da mit dem Jobcenter verhält? Bringt mir ja wenig, wenn die das Geld dann einbehalten.. Google sagt bis zu 15.000€ sind unantastbar aber ob das so stimmt.. weiß jemand was?
5 Antworten
. Google sagt bis zu 15.000€ sind unantastbar aber ob das so stimmt.. weiß jemand was?
Das gilt für den Beginn des Bürgergeldbezuges.
Danach sind Einkünfte Einkünfte... und zählen nicht zum Schonvermögen.
Kläre das mit dem JobCenter bevor es echte Probleme gibt.
Oh, okay, dann habe ich das falsch verstanden.. Danke für die Info :)
Ich habe eine Kundin, die eine monatliche regelmäßige Spende einer offiziellen Einrichtung bekommt. Das sind aber nur so um die 30€ plus Gutscheine. Das wird nicht angerechnet.
Auch die großen Spenden (bei uns heißt die Organisation "Lichtblicke") werden nicht angerechnet und das können mehrere 1000€ sein.
Aber es muss halt über eine Organisation laufen.
Hallo,
insofern die Therapie tatsächlich belegbar wirkt, muss die KV sie auch bezahlen, es sei denn es gibt eine wirksame günstigere Therapie. Da der Klageweg vor dem Sozialgericht kostenlos ist, würde ich empfehlen den auch zu gehen.
LG
Dann wird es wohl keine schulmedizinisch anerkannte Therapie sein und deshalb nicht bezahlt werden.
Jetzt ist die Frage, wie es sich da mit dem Jobcenter verhält?
Sie würden das erstmal als Einkommen ansehen und Anrechnen.
Google sagt bis zu 15.000€ sind unantastbar aber ob das so stimmt..
Dies bezieht sich jedoch auf gespartes Guthaben, nicht auf Einkommen aus dem Zuflussprinzip UND nach Antragsstellung für mind. 1 Jahr geschützt. Für dich also aktuell uninteressant, da du ja kein Antragssteller bist (Erstbezug).
Würde ich auch sagen,besprich das mit dem Jobcenter.
Sie wirkt, kenne einige, die diese Therapie nutzen aber eben selbst bezahlen. Ist wie bei so vielen Dingen einfach.. einen Blindenhund im Wert von 30.000€ müssen sie stellen, ob sie wollen oder nicht. Diese Therapie aber nicht. Muss man nicht verstehen. Mir hat das auch kein Arzt empfohlen obwohl ich bei etlichen war. Ich habe das selbst rausgefunden. Einfach nur traurig..