Sonderkündigung bei Erhöhung der Autiversicherung?
Ich habe bei meiner Autiversicherung meinen aktuellen Kilometerstand angeben müssen. Nun habe ich mehr gefahren als angegeben. Um die 6000 km. Wenn jetzt eine Beitragserhöhung kommen sollte , kann ich dann gleich kündigen? Und können Sie theoretisch Beiträge nachfordern wegen den mehr gefahrenen Kilometer?
8 Antworten
Du solltest der Versicherung umgehend mitteilen, dass die KM Leistung nicht mehr ausreicht und den Vertrag umstellen. I.d.R. ist für die Versicherung eine Abweichung von 10-15%, bei manchen auch ein oder zwei Prozent mehr, kein Problem, da keiner genau sagen kann, wie viel km man genau pro Jahr fährt.
Wenn du allerdings z.B. 6tkm angegeben hast und stattdessen das Doppelte oder sogar mehr fährst, kann ein ganzer Jahresbeitrag als Strafe festgesetzt werden.
Das nennt sich Vertragsstrafe, jedenfalls steht das so in den Versicherungsbedingungen.
Du hast einen rechtsgültigen Vertrag mit deiner Versicherung abgeschlossen, in dem u.a. deine Fahrleistung festgeschrieben ist.
Fährst du mehr, verstößt du gegen den Vertrag und die Versicherung ist zu einer Nachforderung und Neuberechnung der Prämie berechtigt - das ist dann keine Beitragserhöhung, sondern lediglich eine Anpassung, durch die du kein Sonderkündigungsrecht hast.
Du solltest mit deiner Versicherung reden...
Wenn eine bestimmte km-Leistung im Vertrag steht kann die Versicherung bei mehr gefahrenen km Prämien nachfordern, berechtigt dich aber nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, da du ja gegen den Vertrag verstossen hast.
Wenn jetzt eine Beitragserhöhung kommen sollte , kann ich dann gleich kündigen?
Eine Nachforderung ist keine Beitragserhöhung, demnach besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Und können Sie theoretisch Beiträge nachfordern wegen den mehr gefahrenen Kilometer?
Natürlich kann die Versicherung das. Wird auch regelmäßig so gemacht.
Nein, kannst du nicht, weil das keine Beitragserhöhung ohne Leistungserhöhung ist.
kann ein ganzer Jahresbeitrag als Strafe festgesetzt werden.
Nicht als Strafe, sondern als Zusatzbeitrag.