sollten wir die tat zugeben oder nicht?

5 Antworten

Die Beweislage ist doch eindeutig; leugnen ist also albern.

Ihr bekommt das RECHT, euch zum Tatvorwurf zu äußern.

In eurem Fall würde ich Einsicht zeigen und um eine milde Bestrafung bitten.

Als Beschuldigter einer Straftat brauchst du die Ermittlungen gegen dich nicht unterstützen!

In der Regel wird wegen Ruhestörung aber auch kein Strafverfahren eingeleitet.

Du schreibst:

wir haben zu laut musik gehört und die anwohner haben die polizei gerufen.

Nun haben wir ein schreiben bekommen, welches wir ausfüllen müssen.

Gut zu wissen:

Das hören lauter Musik ist nicht strafbar!

Angezeigt werden kann deshalb bestenfalls der Verursacher, also die Person, der die Box gehört.

Du schreibst:

Die polizei hat unsere ausweise eingesammelt und die box sicher gestellt.

Üblich ist, dass es zunächst bei einer Aufforderung durch die Polizei bleibt, die Lautstärke auf ein verträgliches Maß zu reduzieren, bzw. in der Öffentlichkeit ggf. ganz aufs Musik hören zu verzichten. Sanktionen, wie das einkassieren der Geräte erfolgt eigentlich erst im Wiederholungsfall.

Du schreibst:

sollten wir die tat zugeben und uns entschuldigen oder die aussage verweigern und die tat nicht zugeben.
  • Wie lautet denn überhaupt der Tatvorwurf?
  • Wer hat die Strafanzeige gestellt?

Fazit:

Deine Beschreibung entspricht nicht der üblichen Vorgehensweise der Polizei bei Beschwerden wegen Ruhestörung.

Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht. Straftaten müssen einem Tatverdächtigen letztendlich auch nachgewiesen werden.

Auch die Box wird nicht euch, sondern ausschließlich dem Eigentümer zurückgegeben.

Realistisch ist für mich lediglich die beschriebene Personenkontrolle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nicht antworten. Niemals mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ohne einen Anwalt reden.

Ich würde die Tat zugeben, es sollte euch aus meiner Sicht keine allzu grosse Strage wegen Ruhestörung erwarten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Keiner muss sich selbst belasten.

Da Hören von lauter Musik kann aber auch nicht strafbar sein, allenfalls das Abspielen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.