Sollten extremistische Parteien verboten werden?


25.08.2021, 09:31

Egal wo ich versuche antworten zu finden bekommen ich keine gute antworten zu finden selbst hilft Wikipedia hilft nicht

12 Antworten

Um eine Partei verbieten zu können, muss der Verfassungsschutz das beurteilen und evtl. veranlassen. Das gilt sowohl für rechtsextreme als auch für linksextreme Parteien. Auch andere Ausrichtungen wie z.B. Islamistische Parteien (falls es so was gibt) müssen über den Verfassungsschutz beobachten und ggf. verboten werden.

Bestes Beispiel dafür ist die NPD. Die war zwar mal verboten, aber das Verbot wurde wegen Formfehlern wieder aufgehoben. Ein neues Verbot hat es nicht gegeben, da die Partei aus Sicht des Verfassungsschutzes zu unbedeutend für Deutschland geworden ist (also nicht über die 5% kommen würde).

Zur Zeit steht die AfD auch (tw?) unter Beobachtung. Da muss sich dann zeigen was passiert.

Ob die extremistischen Parteien jetzt verboten werden sollten, muss der Verfassungsschutz an möglichst objektiven Merkmalen entscheiden. Das kann nicht einfach irgendwer machen. Und selbst nach einem Verbot, kann die entsprechende Partei immer noch bei den zuständigen Gerichten dagegen klagen.

Mir würde es sehr gefallen, wenn Profitextremisten, Postenextremisten, Abzockextremisten, Gewaltextremisten, Ausgrenzextremisten, Hypenextremisten, Meinungsextremisten, Klüngelextremisten usw. verschwinden würden. Doch die Folge wäre, daß wir dann wohl fast keine Politiker mehr hätten. Soll die Politik nach ihren bisherigen Regeln erhalten bleiben, dann haben wir zwangsläufig eine politische Suppe, in die auch jeder schräge Vogel auf seine Weise hineinkackt.

Die Antwort auf deine Frage hängt davon ab, was jeweils als „Extremismus“ gedeutet wird.

In Hongkong erleben die Menschen, dass das Eintreten für Meinungsfreiheit und Demokratie Extremismus ist. Bei uns wird von manchen eine Demonstration von „Fridays for Future“ auch in die Nähe des Extremismus gerückt.

Für mich ist eine Partei extremistisch, wenn sie die Menschenrechte einschränken will und gegen die Grundätze unserer Verfassung verstößt. Dann hat das Verfassungsgericht zu entscheiden, ob sie extremistisch ist und die verfassungsmäßig Ordnung unseres Landes infrage stellt.

Ich meine, dass eine Partei, die nachweislich die Menschenrechte missachtet extremistisch ist und verboten werden muss.

Das würde z.B. für eine Neuauflage der NSDAP gelten.

Ich denke es ist besser wenn man ihnen die Chance gibt, ihnen zu zuhören. Als wenn sie einfach mit Gewalt ihr Ding durchziehen. Das gibt ein Gesprächs und Verhandlungsfeld.

Ja, zumindest wenn sie politisch erfolgreich sind und nicht einfach Kleinpartei bleiben. Aber selbst das gescheiterte NPD-Verfahren hat was gebracht:

Die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit bewirkt eine Veränderung der Rechtsposition der NPD, so zum Beispiel eine Einschränkung des Neutralitätsgebotes von öffentlichen Amtsträgern ihr gegenüber. [53]  Im Juni 2017 änderte der Bundestag die Bestimmungen der staatlichen Parteienfinanzierung, sodass Parteien, welche, wie die NPD, vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft werden, von dieser ausgeschlossen sind. [54] Dies bedeutet auch, dass Spenden an diese Parteien nicht mehr steuerlich abgesetzt werden können. [54] Hintergrund war ein Hinweis gewesen, welchen das Gericht in die Urteilsverkündung zum Verbotsverfahren eingebaut hatte, wonach der Gesetzgeber jederzeit ein Gesetz verabschieden könne, das einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei die Parteienfinanzierung entzieht. [54]