Seid ihr für ein generelles Gründungsverbot von extremistischen Parteien?
24 Stimmen
4 Antworten
Die Gründung von Parteien ist frei. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei obliegt in Deutschland keinen Behörden, sondern einzig und allein dem Bundesverfassungsericht. Behörden ist es verboten, Parteien anders zu behandeln, weil sie sie für extremistisch halten. Im Übrigen sind auch extremistische Parteien in Deutschland nicht per se verboten. Sie können nur verboten werden, wenn sie aktiv in aggressiv-kämpferischer Weise versuchen, die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung zu beseitigen. Aber ein extremistisches Wahlprogramm zu haben, wäre z.B. nicht verboten. Das obliegt ja den Wählern, ob sie das dann wählen wollen oder nicht.
Gibt es das nicht schon?
Ich kann mir vorstellen, dass ich nicht lange auf eine Durchsuchung warten muss, wenn ich die Partei "Verfassungstod" o.ä. anmelden wollte.
Wenn ich hingegen "Blumenwiese" anmelde und in keinem der erforderlichen Dokumente ersichtlich ist, dass ich extremistische Absichten habe, dann kann ja keiner einen Grund haben, die Gründung zu untersagen.
Wenn sich nach kurzer Zeit herausstellen sollte, dass sich bei "Blumenwiese" nur Kannibalen gruppieren, ist es schon zu spät, noch die Gründung zu verbieten.
Das ist sogar eine Pflicht für jede echte Demokratie.
Ansonsten kann und wird es passieren, dass eine extremistische Partei eventuell mal durch Wahlen an die Regierung kommt. Danach wird es dann keine Wahlen und keine Dmokratie mehr geben.
Naja ich halte nix von Menschen die rechts sind.
allerdings führt ein verbot nicht dazu dass es keine Rechte mehr gibt.
man würde so wortwörtlich einfach ein Problem unter Teppich kehren und sagen es ist nicht mehr da
Solamnge eine Partei nicht verboten ist, kann jeder diese Partei wählen und sich trotzdem als Demokrat fühlen.
Wenn dine Partei verboten wurde, fdann weiß wirklich jeder (oder sollte es wissen), dass diese Partei keine demokratische Option ist.