Sollte Rettungsfolter im Ausnahmefall zulässig sein?
der Polizeipräsident Daschner wurde wegen Nötigung im Amt schuldig gesprochen, weil er gegenüber den Kindesentführer Folter angedroht hat , dies aber nur um das Leben des Kindes zu retten ( Nahrung, Außentemperatur .. ).
Zu dem Zeitpunkt konnte der Polizist nicht wissen dass der Täter das Kind bereits ermordet hat, schließlich brachte der Entführer die Ermittler zu der Leiche.
Es geht mir also NICHT um Folter um Geständnisse zu erpressen, die in solchen Fällen auch oft zu falschen Geständnissen führt, sondern nur um Ausnahmen und Einzelfällen wenn andere Menschen in Gefahr sind und um diese noch retten zu können, der Täter aber weiterhin schweigt.
14 Stimmen
7 Antworten
Nein, es sollte keine Ausnahmen von Artikel 1 GG geben. Folter ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Recht auf Menschenwürde.
Natürlich nicht.
Aber ich kann Polizeipräsident Daschner 100Pro verstehen.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass ich "dem miesen Typen" ähnlich gekommen wäre.
Nicht, weil er ein mieser Typ ist, sondern weil es das Leben des Kindes zu retten galt.
Die nächste Frage wäre dann, wo die Grenze ist, ab der man Folter einsetzen darf. Ohne Gerichtsverfahren weiß man nicht, ob der Verdächtige schuldig ist. Nicht mal, wenn er die Tat gesteht, weiß man es sicher. Du sprichst vom Täter, aber zum Zeitpunkt des Verhörs ist er noch nicht der Täter, sondern der Verdächtige.
Wenn man das erlaubt muss das in universell Anwendbare Regeln gegossen werden.
Wie sollen die denn deiner Meinung nach aussehen? Ab wann ist es okay jemanden zu foltern? Und was wenn sich herausstellt das man den falschen gefoltert hat?
Du wirst dich wundern wie viele Leute bei den Cops auftauchen und sich eines Verbrechens schuldig bekennen das sie gar nicht begangen haben.
Bin immer für Folter 😁