Sollte man mit der Strafmündigkeit auch die Wahlberechtigung bekommen?

8 Antworten

Es ist etwas anderes abschätzen zu können ob es falsch ist Scheiben einzuschlagen oder sich mit Politik zu befassen.

Die Strafmündigkeit betrifft nur dich, die Wahlen betreffen uns alle.

Also nein, Kinder sollten nicht wählen.


Spaghettius 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 11:14

Ich interresiere mich für Geschichte seit ich 11 bin und für Politik seit ich 13 bin. Es gibt Erwachsene die wissen nicht einmal wer im Moment Bundeskanzler ist.

LePetitGateau  09.06.2024, 11:15
@Spaghettius

"ich interressiere mich über Geschichte" ist schon ein Satz der klar zeigt, wieso du nicht wählen solltest. Die Sprache sollte man im Ansatz mindestens beherrschen

Sunnyday1981  09.06.2024, 11:15
@Spaghettius

Wow ein Wunderkind.... und weil du das tust, tun das alle mit 14? Es gibt auch 14 Jährige die sich nicht mal die Schuhe zubinden können.
Doofe gibt es in jedem Alter.

Spaghettius 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 11:18
@LePetitGateau

Ich schreibe am Handy da ist alles ein bisschen zu klein für meine 12 Dioptrien.

Sunnyday1981  09.06.2024, 11:21
@Spaghettius

Weil KINDER nicht wählen dürfen. Du bist mit 14 Jahren ein KIND... ganz einfach. Sonst kann ja jedes Kindergartenkind nen Kreuzchen setzen, solange es Süßigkeiten kriegt.

Spaghettius 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 11:24
@Sunnyday1981

Ich bin 15. Mit 15 haben damals Kinder russische Panzer abgeschossen.

Sunnyday1981  09.06.2024, 11:27
@Spaghettius

Dann geh doch zu den Panzern. Sind ja genug vorhanden momentan.

FRÜHER haben 15 Jährige in Fabriken 12+ Stunden gearbeitet... tust du das heute auch freiwillig? Um deine Familie zu ernähren ?!

Zieh doch in ein Land wo Kinder wählen dürfen, wenns dir in Deutschland nicht passt.

Spaghettius 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 11:28
@Sunnyday1981
FRÜHER haben 15 Jährige in Fabriken 12+ Stunden gearbeitet... tust du das heute auch freiwillig?

Der Staat braucht Abreitskräfte in mehr Bereichen als Kohle schaufeln.

Möchtest du auch, dass von Dir unterschriebene Verträge ab sofortrechtliche Gültigkeit haben, obwohl du nicht volljährig bist und noch das Recht durch das Gesetz genießt,

die Unrechtmäßigkeit eines solchen Vertrages geltend zu machen ?

Da gibt es ein Sprichwort: "Dummheit schützt vor strafe nicht"

Strafmündigkeit und Wahlberechtigung sind 2 verschiedene dinge.

Nein.

Ich finde Wählen sollte erst ab 18 möglich sein. In aller Regel hat man bis dorthin die Eltern, die für einen Sorgen und man ist sich selber der Kosten, der Leistung und auch der Sorgen der Eltern nicht so bewusst, das kommt eig. später aber es gibt viele die auch mit 16 schon für sich alleine Sorgen müssen und deswegen ist 18 ein guter Schnitt mMn.


Es kommt nicht darauf an, was du willst, sondern wie reif du schon bist.

Heute begehen schon 12- 13 Jährige schwere Straftaten, aber es wird nun niemand erstlich behaupten, dass die schon politische Notwenidigkeiten erkennen.