Smart Watch zum Handyvertrag Garantie?

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Auch wenn Garantie und Gewährleistung sehr häufig verwechselt werden, sollte man sich stets bewusst sein, was was ist.

Die Gewährleistung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Die Pflicht zur Gewährleistung läuft bei Kaufverträgen für neue Ware 24 Monate, wobei Du in den ersten 6 Monaten als Käufer nicht nachweisen musst, dass es sich bei dem Mangel um einen Mangel handelt, der nicht durch Verschleiß hervorgerufen wurde. Dein Recht auf Gewährleistung hast Du aber nur gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller.

Der Händler, aber auch der Hersteller kann unabhängig davon auch eine Garantie aussprechen. Diese ist nicht Vorgeschrieben, aber wenn er sie aussspricht muss er sich auch daran Halten. Allerdings kann die Garantie an Bedingungen geknüpft werden. z.B. an die Vorlage einer Rechnung.

In vielen Fällen ist es also sinnvoll sich auf die Gewährleistung zu berufen als sich auf eine Garantie verweisen zu lassen.

Soweit dazu, nun zu Deinem Fall.

Wenn Du eine Neue Ware erworben hast indem Du einen Vertrag eingegangen bist, der die Erbringung einer Dienstleistung (Handyvertrag) mit dem Erwerb einer Ware (Smartwatch) koppelt, dann solltest Du eigentlich auch ein entsprechendes Schriftstück, zumindest den Vertrag haben, in dem das alles geregelt ist. Meistens bekommt man auch eine Rechnung über den Betrag von 0,00 € zu den Unterlagen.

Wahrscheinlich hast Du diese mit der Vertragskopie zusammen abgelegt und nicht weiter beachtet, weil ja nichts zu bezahlen war. Ich drücke Dir die Daumen, dass es so ist.

Hast Du keine Rechnung kann der Hersteller (im Falle einer Herstellergarantie) Dich auf eine entsprechende Garantiebedingung verweisen. Der Händler kann nach Ablauf von 6 Monaten von Dir den Beweis verlangen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand und nicht erst durch den Gebrauch entstanden ist. Hier kommt es also darauf an ob Du Die Uhr Genau 6 Monate bzw. Weniger oder vielleicht doch schon 6 Monate und einen Tag oder noch länger hast.