sind sie in ärztlicher Behandlung? bei der Vorabuntersuchung nicht angeben?
Ich fange im Sommer eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung Hamburg an und freue mich schon riesig. Nun habe ich ein Problem, unzwar bei der Frage "sind sie in ärztlicher Behandlung?".
Das Problem ist, dass ich momentan in Gruppentherapie wegen Lebensberatung bin. Ich habe keine Depressionen, nehme kein Antidepressiva o.ä ... ich bin manchmal unzufrieden/sehr launisch und will daran arbeiten.
Muss ich beim Amtsarzt (bei der vorab Untersuchung) angeben, dass ich eine psychische Erkrankung oder Gemütskrankheit habe ? Oder kann ich das weglassen? Ich möchte ungerne meine Ausbildung bzw. später meine Beatmung verlieren, da die Vorurteile gegen psychische Erkrankungen ja immer noch recht groß sind :(
2 Antworten
Der Amtsarzt prüft, ob Du dienstfähig bzw. gesund genug für die Ausbildung bist. Dabei geht es um Erkrankungen, die:
- die Arbeitsfähigkeit einschränken,
- die Leistungsfähigkeit auf Dauer gefährden,
- oder eine Gefahr für Kollegen oder Bürger darstellen.
Da hier keine Diagnose für eine psychische Erkrankung vorliegt und keine Beeinträchtigung für die Arbeit erwartet wird, muss man keine psychische Erkrankung angeben.
Rechtliche VerpflichtungenWahrheitsgemäße Angaben bei relevanten Fragen
- Fragen zu relevanten Vorerkrankungen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
- Fragen nach allgemeinen Behandlungen (wie Lebensberatung oder Coaching) fallen nicht darunter.
Schweigepflicht & Datenschutz
- Der Amtsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Er gibt an die Stadtverwaltung nur eine Einschätzung zur Dienstfähigkeit, nicht die medizinischen Details.
Keine Offenbarungspflicht ohne Diagnose
- Da keine Depression oder andere Diagnose vorliegt, besteht keine Verpflichtung, die Gruppentherapie zu erwähnen.
- Wenn keine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde und die Gruppentherapie nur zur Lebensberatung dient, ist eine Angabe im Personalfragebogen nicht erforderlich.
- Beim Amtsarzt müssen nur relevante Gesundheitsprobleme angegeben werden, die die Arbeit beeinträchtigen könnten. Da hier keine solche Beeinträchtigung vorliegt, muss nichts offengelegt werden.
So lange du die nächsten 10 Jahre reibungslos funktionierst, vor allem psychisch belastbar bist, kannst du das verschweigen, denn die Aufbewahrungsfrist für dererlei Unterlagen ist nach 10 Jahren abgelaufen. Ich habe diesen Hinweis mal von einem Versicherungsmakler bzgl. einer Berufsunfähigkeitsversicherung für meinen Sohn bekommen, der im Alter von 9 Jahren beim Kinderpsychiater wegen Stottern war.
Ist vorher etwas, könnte nachgeforscht werden. Welche Konsequenzen dann am Ende drohen, ist sehr individuell und liegt auch sehr darin begründet, wie zufrieden man in der jeweilig bisherigen Zeit mit dir war.
Du siehst, es bleibt ein hoher Leistungs- und Funktionsdruck. Deine Entscheidung, ob du das in Kauf nimmst.
Oder du gibst jetzt alles wahrheitsgetreu an und die sind schon so modern, dass sie deinen Wunsch nach Persönlichkeitsentwicklung sogar gut finden.