Sind Heimliche aufnahmen gegen jemanden verwertbar oder verboten?

10 Antworten

Zunächst muss man differenzieren, ob das im privaten oder im öffentlichen Raum geschehen ist. Weiterhin ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Straftat, eine Ordnungswidrigkeit oder lediglich eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt. Im Ergebnis kann eine solche Aufnahme als Beweismittel zugelassen werden oder nicht, Du selbst hast Dich damit aber in den meisten Fällen ebenfalls strafbar gemacht.

Sowohl als auch. Du wirst dich ggf. verantworten müssen, da das nun mal nicht erlaubt ist. Im Falle von Straftaten wird die Polizei die Aufnahmen als Beweismittel allerdings aufnehmen. Der Anwalt des Täters wird vor Gericht natürlich dafür kämpfen, dass diese ignoriert werden, da sie widerrechtlich gemacht wurden. Inwieweit er damit allerdings durchkommt, da der Beweis ja de facto vorliegt, bleibt fraglich und verfahrensabhängig.

Ja, nein, vielleicht. Das kann man so nicht sagen. Das kommt auf den direkten Fall an.

Das kommt auf den konkreten Fall an! Sollte man eine Straftat dokumentieren in Form eines Videos oder Fotos und es der Polizei als Beweismaterial vorlegen ist das für gewöhnlich nicht verboten.

Solltest du allerdings heimlich ein Gespräch aufzeichnen oder der Person eine Falle stellen um diese zu denunzieren oder damit zu erpressen und die Tonaufnahmen oder Bildaufnahmen gegen die Person verwenden oder ohne das sie weiß das sie aufgenommen wurde könnte das unter Umständen das Recht am eigenen Bild verletzten und eine Verletzung des Vertraulichkeit des Wortes darstellen, das wäre eine Straftat.

Wenn du eine Straftat dokumentierst, ist das zulässig. Allerdings darfst du keine Falle stellen und das dann dokumentieren. Wenn du aber weißt, dass gleich ein Erpresser anruft, ist das zulässig und verwertbar.