Simson S51 Papiere?

3 Antworten

Erstens eine Simson S51 ist kein Mofa sondern ein fahrerlaubnispflichtiges Kleinkraftrad (Fahrerlaubnisklasse AM). Moped oder besser Mokick ist dafür der Ausdruck.

Zweitens: keine Papiere heißt leider oft "gestohlen" oder "aus Ungarn"

Bei ersterem hast du ein Problem, wenn du neue Papiere beantragst, du konntest nie Eigentum dran erwerben und dein Gefährt ist Hehlerware. Bei Ungarn-Modellen hingegen hast du keine Erlaubnis für 60km/h und musst auf 45 drosseln.

Ich würde dir empfehlen nur zu kaufen, wenn der Besitzer Papiere vom Kraftfahrbundesamt hat. Dann bist du sehr sicher. Die alten DDR Papiere werden auch gerne gefälscht und dann auch noch so schlecht, dass es bei der ersten Kontrolle auffällt.

Drittens: Neue Papiere kann man mit etwas Vorlauf problemlos beim KBA für 35 Euro für legale Simsons bekommen. Wenn der Verkäufer, dass in den letzen 10 Jahren nicht gemacht hat und keine anderen mehr hat, dann ist da was faul.

"Keine Papiere vorhanden" deutet darauf hin, daß die Simme abgemeldet ist. Und damit erlischt m.E. die Sonderregelung der Zulassung eines 50cm³-Mopeds bis 60 km/h. Die gilt nur für Mopeds mit "Bestandsschutz".

Wie kommt man eigentlich auf sowas? Geraten?

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@migebuff

Nö, drüber nachgedacht. Die Simsons sind ja vor allem deshalb so begehrt, weil man sie eben mit Moped-Schein fahren kann und die trotzdem 60 km/h laufen dürfen. Das stammt (prinzipiell) noch aus Zeiten des Einigungsvertrages. Gilt aber eben nur für Fahrzeuge, die dauerhaft angemeldet sind. Ist z.B. mit Harleys aus den 80ern und deren Lautstärkezulassung ähnlich. Auch hier gilt : Neuanmeldung = derzeit gültige "Geräuschgrenze". Im übrigen dachte ich, das Ganze durch "m.E." als persönliche Meinung dargestellt zu haben...

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@mischer71
nachgedacht

Soso. Andere würden sowas nachlesen.

Im übrigen dachte ich, das Ganze durch "m.E." als persönliche Meinung dargestellt zu haben...

Natürlich. Daher ja auch die Frage, wie man zu dieser "Meinung" kommt.

Gilt aber eben nur für Fahrzeuge, die dauerhaft angemeldet sind

Dir ist bewusst, dass zulassungsfreie Fahrzeuge nicht an- oder abgemeldet werden, sondern lediglich ein Versicherungsvertrag dafür abgeschlossen wird?

Das stammt (prinzipiell) noch aus Zeiten des Einigungsvertrages.

Ja. Und damit das auch weiterhin gilt, gibt es den §76 FeV.

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Zum Glück ist deine Vermutung Unsinn.

Die Regelung spricht explizit von Inverkehrbringen.

Bei Rechtsthemen bitte nur mit Wissen antworten und nicht mit Mutmaßungen

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@theCapsicum

... Offenbar hab ich mich gestern mit meiner Antwort ein wenig hinreißen lassen - Ihr habt natürlich Recht - und ich hab wieder was dazugelernt. Beim nächsten Mal halte ich bei Halbwissen-Sachen wohl besser meine Finger still ...

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