Sie sollen einer neuen Kollegin den Begriff „Wiedervorlage“ erklären. Was bedeutet er??
1. Das Schriftgut muss 10 Jahre aufbewahrt werden.
2. Das Schriftgut bleibt unbearbeitet liegen.
3. Das Schriftgut kann in der Zentralablage abgelegt werden.
4. Das Schriftgut unterliegt der Terminüberwachung.
5. Das Schriftgut ist auf Dauer aufzubewahren.
leider komme ich nicht weiter
1 Antwort
Beispiel: Ein Antrag auf Errrichtung einer Garage wurde abschlägig beschieden, der Antragsteller erhob Einspruch und der liegt jetzt beim Bauausschuss. Der tagt aber erst 10 Tage später. Der Antragsteller will den Stand der Dinge wissen. Also kommt die Anfrage in die Wiedervorlage, bis eine Entscheidung gefallen ist.
Also wäre welche jetzt richtig? für mich hören sich mehrere logisch an aber eine ist nur richtig :/