Sicherheitsgewerbe Stundenregelung?

1 Antwort

Sorry aber zwischen Deinen Mindeststunden lt. AV und Deiner tatsächlich geleisteten Stunden liegen Welten ..... und alles was über 168 Stunden - für die Du ja vermutlich ehedem nur den Tariflohn erhältst - sind definitiv voll umfänglich zu bezahlen oder Du hast Anspruch auf zeitnahen Freizeitausgleich.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2020/maximale-arbeitszeit/02/

Das Arbeitszeitgesetz legt in §3 klar fest, dass die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt. Die maximale Arbeitszeit liegt bei 10 Stunden. Diese Überschreitung ist allerdings nur als Ausnahme zu sehen. Es gilt, dass innerhalb von 6 Monaten die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit dennoch bei 8 Stunden liegen muss. Innerhalb des Zeitraums von 24 Wochen müssen eventuelle Überschreitungen der Höchstgrenze ausgeglichen werden.

Ab 228 Stunden zählen diese erst als Überstunden.

Alle über Deine vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden geleisteten Stunden sind Mehr- / Überstunden.

https://www.pfalz.ihk24.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeit-und-urlaub/verguetungmehrarbeit-1273956