Sexting mit 16 Jährigen?
Ich hatte schon eine Frage dazu gestellt, aber ich habe eine etwas genauere dazu.
Und zwar hatte ich (22) mit einem 16 Jährigen geschrieben bzw. er mir da er am Anfang meinte er sei 18.
Weil er es von sich aus gerne wollte, hatten wir Sexting bzw. auch dementsprechende Bilder geschickt, die nach dem Anschauen automatisch direkt gelöscht wurden.
So weit ich weiß, ist das ja auch alles erlaubt, da es von ihm aus ausging und auch freiwillig war.
Meine Frage wäre nun, könnte sowas trotzdem angezeigt werden, denn wenn er die Chats zeigen sollte, steht dort ja das er es auch wollte und er mir geschrieben hat.
Ich frage weil ich jemand bin, der aus allen möglichen Sachen was schlimmes daraus macht und vielleicht kann mir ja eine Antwort von euch helfen.
Danke schon Mal
5 Antworten
Musst du immer vorsichtig sein. Abgesehen von dieser Situation kann dich theoretisch jeder mit deinen Bildern erpressen wenn er wollte. Ich sprech jetzt mal von mir. Ich fand in meiner Teenie-Hormon-Höchstzeit Bildertausch mit echten Mädels sehr erregend. Da hatte eher ich Angst dass was schlimmes mit mir passiert. Er ist 16, kann frei entscheiden und ist für seine Handlungen teilweise verantwortlich. Wenn er es wollte, wieder bezogen auf mich damals, wird er dir niemals Probleme machen. Das war nur eine Horny-Aktion. Im Normalfall alles gut
hmm sei vorsichtig. Die letzte Regierung unter Fr. Merkel hat ende 2022 das Sexualstrafrecht noch einmal verschärft mit zum Teil absurden Folgen.
Nur als Hinweis, möchte aber keine Panik machen oder so. Nur drauf hinweisen das da was war und die meisten es noch nicht einmal mitbekommen haben. Viel Erfolg.
PS: Würde mir aber jetzt so akut keine Sorgen machen. Dir viel Erfolg
Danke für deine Antwort, ich hatte nochmal nach dem Paragraf 184c geguckt, der regelt ja jugendpornographische Inhalte, dort stand noch, das die Regeln nicht gelten bzw. es legal sei solche Inhalte für private Zwecke mit Einverständnis der anderen Person zu besitzen
Keine Sorge, alles legal! Einvernehmlich!
(Fachkenntnisse vorhanden)
Kinderpornographie bleibt auch mit Einverständnis des Minderjährigen verboten.
Blockiere ihn.
Du hast offensichtlich wirklich keine Ahnung. Wie wäre es wenn du dich mal informierst statt weiter Unfug zu erzählen?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html
(4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
Danke für dein Kommentar, denn so habe ich es auch überall gelesen, denkst du theoretisch gesehen wenn jemand das Anzeigen würde und die Polizei und Staatsanwaltschaft die Chats sieht in dem steht das der Jugendliche alles freiwillig wollte, würde das dann ermittelt werden oder würde jemand das überhaupt anzeigen können
Es ist ja keine Kinderpornographie, Kinderpornographie ist alles unter 14 Jahren
Anzeigen kann dich im Grunde jeder wegen allem.
Die Frage ist was bei rum kommt.
In diesem Fall hast du nichts zu befürchten.
Du kennst das Schutzalter in Deutschland? Und den Unterschied zwischen Kinderpornographie und Jugendpornographie? Wenn nicht empfehle ich dir Wikipedia, das hilft...