Selbstverteidigung?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist eine Abwehr eines gerade stattfinden oder bevorstehenden Angriffs gegen dich (Körper/Leben). Du musst ich sofort wehren/den Angreifer abwehren (Also nicht hinterher hingehen und dem eine reinhauen). Muss auch angemessen sein, heisst denjenigen nicht halb tot prügeln. Es dient nur dazu das der den Angriff stoppt. FALLS du dich wegen Furcht, Schrecken, Angst zu stark wehrst ist es aber auch nicht strafbar. Rache oder Wut zählt natürlich nicht. Gilt auch bei Nothilfe, also wenn du einem Anderen hilfst der angegriffen wird. Egal wer dich angreift. Alles was du nach dem Angriff machst ist Körperverletzung. (Ihm eine reinhauen) Gefährliche KV ist wenn du z.B. eine Zaunlatte/Flasche/Messer benutzt. ODER du Kampfsportler bist und schlägst/trittst. Strafen von Geldstrafe bis Knsst. Schwere KV ist wenn der Andere danach dauerhaft geschädigt ist, wie Verlust von Körperteilen, Bewegungseinschränkung, entstellende Narben, Augenlicht/Gehör, dauerhaft geistig geschädigt oder sowas. Das sitzt man paar Jahre

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
CrazyPunji 
Fragesteller
 23.03.2023, 20:04

Baba hab einfach gesagt hatte eine mentalische Bindung und wurde Freigesprochen

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Nein

du sprichst hier das Thema "Notwehr" an. Diese ist relativ klar definiert: Notwehr darf NIEMALS über das Maß des eigentlichen Angriffs hinausgehen. Dein Ziel MUSS klar als "Abwehr eines akuten, unmittelbaren Angriffs" erkennbar sein.

Bedeutet: Wenn jemand nach dir schlägt, ist es dir erlaubt, diesen Schlag auszuweichen, zu parieren und selbst zum abwehrenden Schlag anzusetzen. Wenn du aber ANSCHLIESSEND weiter prügelst, verlässt du den Bereich der Notwehr und wirst selbst zum Angreifer, sind deine Taten NICHT durch Notwehr gedeckt. Im Gegenteil wird das von dir dann zur Körperverletzung, im konkreten Fall wäre es sogar eine gefährliche Körperverletzung. Ergebnis: Für dich Gefängnis.

CrazyPunji 
Fragesteller
 10.11.2022, 11:44

Free mein Bruder aus häps

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Das kommt ganz darauf an. Es muss immer in Verhältnis zum Angriff stehen - bei Zweifel wird d as im Einzelfall beurteilt. Du darfst niemanden aus Selbstschutz umbringen weil man dir ne Backpfeife gegeben hat um mal ein Extrembeispiel zu nennen. Selbstverteidigung soll dem Schutz und nicht dem Angriff dienen.

Im Prinzip ja. Das Geschlecht spielt keine Rolle. Das Gesetz sagt, man darf sich angemessen verteidigen.

Weisst du, was "angemessen" bedeutet? Es bedeutet "den gegebenen Umständen entsprechend".

Deshalb lässt sich eine solch angemein gehaltene Frage nicht definitiv beantworten, weil du nicht beschreibst, wie der Angriff erfolgte (aus dem Hinterhalt, überraschend, mit Vorankündigung, mit oder ohne Waffe, gegen den Körper, Kopf, Hals, Augen...) und wie die Verteidigung aussieht. Wer das war spielt eine untergeordnete Rolle, ob Mädchen, Junge, Mann, Frau, Vater, Mutter, Onkel, Bruder, Mitschüler, Fremder, wer auch immer. Diesbezüglich ist viel entscheidender, ob der Angreifer von vorne herein überlegen war (Erwachsener - Kind oder Mann - Frau)

Du darfst dich wehren, auch mit körperlicher Gewalt, gegen einen rechtswidrigen Angriff der aktuell im gange ist oder unmittelbar bevorsteht (§§ 32 StGB, 227 BGB).

Wenn dieser bereits abgeschlossen wurde dann nicht mehr. Ab dem Moment wo von dem Angreifer keine Gefahr mehr ausgeht, endet die Notwehrsituation und jede weitere Handlung deinerseits wäre strafbewehrt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung