Selbstständigkeit nach der 10. Klasse?
Hallo,
wenn man sich unter 18 Selbständig gemacht hat und über diese Selbständigkeit auch ein gutes Einkommen erzielt, kann man dann diese Selbständigkeit nach der 10. Klasse weiterführen oder muss man trotzdem noch die Berufsschule besuchen wenn man nachweisen kann dass man eine eigene Einkommensquelle hat? Grundsätzlich muss man in RLP meines Wissens nach die 12. Klasse vollenden oder nach der 10. auf eine Berufsschule/ Ausbildung etc. Kann man sich diesen Vorschriften entziehen und einfach nur seine Selbständigkeit ausüben wenn man daraus ein Vollzeit Einkommen erzielt und dies auch nachweisen kann?
Vielen Dank für eure antworten. :)
3 Antworten
Also ich glaube generell muss man in RLP 12 Jahre gehen…aber gibt noch Ausnahmen. Da musste mal in den Gesetzestext gucken oder einfach Webseiten angucken, die das erklären.
Wobei ich mir irgendwie nicht vorstellen kann, dass man in RLP vor einem berufsqualifizierenden Abschluss und minderjährig einfach aufhören darf.
Man kann in solchen Fällen auf Antrag von der Berufsschulpflicht befreit werden.
Bestimmt.