Selbstständig als Pflegefachfrau oder evtl Betreuerin?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also für deine Selbstständigkeit mußt du doch ein Gewerbe anmelden und dich selbst versichern, wie du ja in der Frage schon schreibst...

Um alle Versicherungsbeiträge u. sonstige Absicherungen bezahlen zu können und weiterhin deinen bisherigen Nettolohn in dieser Höhe zur Verfügung willst, dann mußt du das Doppelte davon als Selbsständige kalkulieren als Gewinn:

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z.B. bei 4000€ mtl. Bruttolohn als Single bisher sind dies ja ca. 2500€ Netto und somit solltest du mit 5.000€ mtl. Gewinn + mtl. Betriebskosten als mtl. Umsatz kalkulieren!

Für das Finanzamt solltest du mind. 30% einplanen und den Betrag auf einem separaten Konto ansparen: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Weitere Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter Knowhow zur Gründung des eigenen Gewerbes

Viel Erfolg wünsch' ich dir mit der neuen Tätigkeit

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Ausbildung und Studium, Beruf und Büro, Pflege)
siola55  01.03.2022, 19:40

Also 30% vom Gewinn als Steuern fürs Finanzamt sollte dies heißen und nicht vom Umsatz:

Dringende Empfehlung:

Ich sollte mir unbedingt von meinem Gewinn das Geld, das später für die Einkommensteuer gebraucht wird, z. B. auf einem Extrakonto zurücklegen, um später nicht in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten:
Im ersten Jahr zahlt man meist noch keine Steuer, im zweiten Jahr macht man irgendwann die Einkommensteuererklärung für das erste Jahr, und dann möchte das FA (zu Recht) die Steuer für das erste Jahr und eventuell auch gleich Vorauszahlungen für das nun laufende Jahr rasch erhalten. Dieses (eigentlich voraussehbare) Ereignis hat schon vielen Existenzgründern ihre selbstständige Existenz zerstört.
Das für diesen Fall zurückgelegte Geld (je nach persönlichem Grenzsteuersatz ca. 25 bis 40 % des Gewinns) verhindert diese Art selbstproduzierte Pleite.
Selbst eine "kleine" Steuerforderung von "nur" 300 € kann weh tun, wenn man das Geld gerade nicht hat.
Häufige Frage (besonders von Menschen, die mit einem (kleinen) Unternehmen anfangen: "Was muss ich vom Gewinn für die Einkommensteuer zurücklegen?"
Über den "gaaaanz dicken Daumen" kann man folgendes sagen: Wer von seinem Gewinn etwa 35% für die Einkommensteuer zurücklegt, wird beim nächsten Steuerbescheid keinen Riesenschock erleben, da der Grenzsteuersatz in der Regel zwischen 24% und maximal 42% liegt.
Für das kurzfristige Parken von Geld empfehle ich z. B. ein Tagesgeld-Konto (ich beschreibe hier, wie das funktioniert). Man bekommt dort vom ersten Euro an attraktive Zinsen. Das Geld ist täglich verfügbar.

Siehe hierzu die Tipps von klicktipps: https://www.klicktipps.de/gewerbe2.php#einkommensteuer

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Du hast keine Urlaubsvertretung und somit keinen Urlaub. Wenn du krank wirst, bezahlt dir das auch keiner, es sei denn du hast eine teure Versicherung.

Wenn ich sowas machen würde, dann als Pflegefachkraft. Wie ein Mini-ambulanter Pflegedienst. Als ich im ambulanten PD mal gearbeitet hab, kam zu einer Patienten eine selbstständige Krankenschwester die sich auf Wunden und Stoma spezialisiert hatte. Vielleicht sowas? Ich glaube von sowas gibt es viel zu wenig.