Selbst erstelltes Video mit Hintergrund-Musik auf Youtube laden?
Ich mache mit dem Smartphone/Digitalkamera ein Video von ca. 2 Minuten Länge und füge aus dem Internet ein Musikstück (Richard Strauss Op. 30) hinzu. Damit sowas rechtens ist, muss einen Gema-Gebühr bezahlt werden, auch wenn kein gewerblicher Hintergrund besteht.
Wie viel muss man für sowas bezahlen?
Das Video ist auf unbestimmte Zeit z.B. auf Youtube oder Facebook gestellt.
3 Antworten
Auf YouTube musst du grundsätzlich keine GEMA-Gebühren zahlen, da die beiden Anbieter einen Vertrag geschlossen haben und die Wiedergabe grundsätzlich erlaubt ist.
Das hat allerdings nichts mit der Verwendung nach Urheberrecht zu tun, denn die Rechte zur Veröffentlichung musst du trotzdem einholen.
JanaFairy121 hat geschrieben, dass der Urheber seit mehr als 70 Jahren nicht mehr lebt, somit fällt das Urheberrecht nach dem UrhG weg.
Du darfst die Originalaufnahme daher frei verwenden.Das Stück ist von den Berliner Philharmoniker aus 2012.
Richard Strauss: Also sprach Zarathustra / Gustavo Dudamel, conductor · Berliner Philharmoniker / Recorded at the Berlin Philharmonie, 28 April 2012.
The Berliner Philharmoniker's Digital Concert Hall:
Muss ich bei dem Dirigent das anmelden?
Stell es doch erstmal ein und schau was Youtube sagt. Meist ist es ok solange es nicht monetarisiert wird, da YT meist Verträge mit den Verwertern hat.
Das kann ich erst machen, wenn das Bauprojekt fertig ist, aber das dauert noch, ist noch Rohbau..
Vielen Dank für die Infos.
Der Dirigent ist nur der Urheber, wenn er das Arrangement auch geschrieben hat. Ansonsten wäre die gesamte Gruppe Urheber.
Aber in dem Fall darfst du die Aufnahme nicht einfach so verwenden. Eine Anmeldung reicht nicht, du musst ein Nutzungsrecht (oder Lizenz) einholen.
Also die Berliner Philharmoniker anschreiben und das Nutzungsrecht erfragen.
Weiß man was das für private Nutzung in etwa kostet?
Da habe ich leider keine Erfahrungen. Du kannst natürlich auch mal stichprobenartig auf YouTube schauen, ob du dieselbe Aufnahme nochmal von anderen findest. Vielleicht lässt sich da ja ungefähr einschätzen, ob dafür etwas bezahlt werden muss oder es vielleicht sogar so "geduldet" wird.
Empfehlen kann ich die ungeklärte Veröffentlichung natürlich nicht, da im schlimmsten Fall die Straftat verfolgt werden kann, und dann wird es sehr teuer.
Vor 4 Jahren habe ich zu meinem vorigen Projekt den Titel "Wot" von Captain Sensible in ein Video gesetzt. Auf gut Glück. Das stammt aus Anfang der 80er. Es gab beim Upload und danach kein Problem. Damals sagte mir ein Freund, dass ältere Titel scheinbar nicht im Fokus von Youtube stehen.
Bei andere Projekten wurde man von Youtube darauf hingewiesen, dass die Musik im Video das Urheberrecht verletzt und eine Veröffentlichung nicht möglich sei, es sei denn , man hat eine Genehmigung zur Vorlage.
Da Du den Content neu definierst bist Du der Urheber, Du musst nichts zahlen.
hatte das gerade mit meinem Freund (Musiker) - Richard Strauss († 1949) ist mehr als 70 Jahre tot, also die Musik ist frei jetzt!
aber es hängt von dem Orchester ab, wenn du eine alte Aufnahme benutzt ist alles gut! ^^
Das gilt aber nur, wenn man das Stück selbst einspielt. Ansonsten sind die Rechte des Interpreten zu beachten.