Sehe ich den Namen, wer mich angezeigt hat?
Also wenn mich jemand angezeigt hat oder sehe ich nur, wo es passiert ist?
4 Antworten
Solange es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt erfährst Du den Namen nicht. Kommt es zu einer Verhandlung erfährst Du den Namen aus der Anklageschrift oder spätestens bei der Hauptverhandlung.
Du kannst noch über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen lassen (kann teuer werden) oder die Akteneinsicht selbst beantragen.
Das musst Du selbst schriftlich bei der Staatsanwaltschaft beantregen, Du kannst Dich dabei auf § 147, Abs. 4 StPO berufen. Sei aber nicht zu ungeduldig damit der Staatsanwalt wird das erst genehmigen wenn er ausermittelt hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html
Sollte das Verfahren vorher eingestellt werden, so wirst Du nie erfahren wer der Betreffende war.
Du siehst den Namen nicht. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, aber ich bin mir nicht sicher, ob er den Namen erfährt.
Wo willst Du das sehen?
In der Vorladung steht nur, was Dir vorgeworfen wird und wann das war.
Nein, du siehst nur, dass es passiert ist.
Ich hatte mal so einen Fall, von daher weiß ich das.
Wie funktioniert das mit Akteneinsicht selbst beantragen?