schweigeflicht?

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Mit 15 bist Du berechtigt, Dir selbst einen Psychotherapieplatz zu suchen, auch ohne Einwilligung Deiner Eltern. Das heißt, dass der Psychotherapeut grundsätzlich erstmal eine Schweigepflicht hat, auch ihnen gegenüber.

Am besten, Du stellst Deine Fragen nächste Woche bei dem Termin, da wirst Du die entscheidenden Antworten bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 30 Jahren Psychol. Psychotherapeut in eigener Praxis

Grundsätzlich sind Eltern bis zur Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) in vollem Umfang erziehungsberichtigt. Das bedeutet, dass sie sich in alle Belange von Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, "einmischen" können. Insoweit können Eltern als Erziehungsberichtigte sich jederzeit in vollem Umfang über den Gesundheit- bzw. Krankheitszustand ihres Kindes erkundigen.Insoweit gilt für jeden Arzt, dass er/sie immer die Einwilligung der erziehungsberichtigten Eltern benötigt, wenn Behandlungen an Kindern durchgeführt werden sollen, die nicht volljährig sind. Es ist daher davon auszugehen, dass Eltern, die sich weigern, den Behandlungsraum zu verlassen, mit rechtlichen Mitteln nicht von der Kenntnis oder der Information über die Diagnose bzw. Behandlung ausgeschlossen werden können. Insoweit fehlt es in einer solchen Situation an einer rechtlichen Möglichkeit, die Eltern aus dem Behandlungszimmer hinaus zuschicken.

Zwar könnte theoretisch bei sogenannten "einsichtfähigen" Jugendlichen (das sind in der Regel Jugendliche 14. - 16. Jahren) ein starkes Persönlichkeitsrecht bestehen, aus dem man den Anspruch gegenüber den Eltern ableiten könnte, das Behandlungszimmer zu verlassen, allerdings dürfte eine solche Diskussion in der Praxis sehr mühsam und wenig Erfolg versprechend sein.

Hier scheint es mir auf die Einsichtsfähigkeit der Eltern anzukommen, zwar nicht vom Behandlungsergebnis ausgeschlossen zu sein, aber dennoch das Persönlichkeitsrecht des Kindes zu achten und den Raum vorübergehend zu verlassen.

https://m.thieme.de/viamedici/arzt-im-beruf-aerztliches-handeln-1561/a/medizinrecht-behandlung-jugendlicher-4617.htm

Wenn es um Suicide Gedanken geht dann muss sie das mitteilen.

Auch wenn sowas wie Depressionen vermutet wird und du zum Psychiater sollst um dies zu testen. Dann müssen das die Eltern wissen