Schwarzfahren einspruch?

4 Antworten

Hi ja.

Das erhöhte Beförderungsentgeld nicht bezahlen und Einspruch einlegen.

Dann kommt es zum Gerichtsverfahren. Was der Richter zu deinen Argumenten sagt, kann ich nicht einschätzen.

Bedenke auch, dass Du in dem Fall auch noch ein Strafverfahren evtl. am Hals hast. Erschleichung von Leistungen ist eine Straftat.

Wenn man das erhöhte Beförderungsentgeld bezahlt, verzichten die Verkehrsbetriebe in der Regel auf einen Strafantrag.

Für regelmäßige Fahrten zur Arbeit hat man üblicherweise ein Monats-/Jahresticket. Hat man das zuhause vergessen, kann man innerhalb weniger Tage den Nachweis der Bezahlung bringen und bekommt keine Anzeige.

Einzeln gekaufte Fahrscheine für einen Tag sind viel teurer, deshalb ist Deine Begründung nicht glaubwürdig - sorry!

Es bleibt also eine Schwarzfahrt.

Es tut mir echt leid und ich will Dir nichts unterstellen, aber was denkst Du, welche verrückten Ausreden die Beamten täglich hören...

egal, wie es dazu kam, Fakt ist, Du hattest keine Fahrkarte, also hat er Dich beim Schwarzfahren erwischt...

da wirst Du jetzt nichts machen können.

Fassen wir mal kurz zusammen; du wolltest ein Ticket, hast aber keines gezogen. Die Suppe ist irrelevant und der Beamte will dich jetzt anzeigen.

Für mich klingt das recht eindeutig nach Schwarzfahren.