Schwarzfahren?

3 Antworten

Der doppelte Fahrpreis, mindestens jedoch 60€.

Und jep, Inkassogebühren sind grundsätzlich rechtens, sofern die Hauptforderung berechtigt ist und der Schuldner sich gemäß § 286 Abs. 1 BGB in Zahlungsverzug befindet.

Das erhöhte Beförderungsentgeld beträgt den doppelten Fahrpreis jedoch mindestens 60€.

Zusätzlich steht auch eine Straftat im Raum, Erschleichung von Leistungen.

Wenn nicht fristgerecht bezahlt wird werden Gebühren fällig.

Das ist je nach Unternehmen sehr unterschiedlich! - Bei unserem Busunternehmen z. B. 60€.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung