Schwarzfahren?

5 Antworten

Wenn sich das so zugetragen hat, wie du schilderst, dann wärst du besser beraten gewesen, das erhöhte Beförderungsentgelt zu zahlen...

Jetzt könnte das geschädigte Unternehmen auf den Gedanken kommen, Anzeige wegen "Erschleichens von Leistungen" gem. §265a StGB zu erstatten, was mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.

Natürlich muss man dich erst einmal finden aber das dürfte über eine Auskunft des Einwohnermeldeamtes möglich sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Es dürfte eine Kleinigkeit sein, Deine Adresse zu ermitteln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Wenn du nicht gerade einen Allerweltsnamen hast, hast du bald Post von der Polizei auf dem Tisch.

Theoretisch könnte man über das Einwohnermeldeamt deinen Wohnort herausfinden, du könntest ja auch umgezogen sein.

Wenn dein Name nicht oft vorkommt können die deinen Namen herausbekommen,vermute ich