Schwarzarbeit im haus?

Stellwerk  24.03.2025, 13:16

Wer steht im Grundbuch?

Bettykramer 
Beitragsersteller
 24.03.2025, 13:16

Ich.

7 Antworten

Als Eigentümerin des Hauses könntest du im schlimmsten Fall haftbar gemacht werden, wenn zum Beispiel durch ihre Bastelarbeiten irgendwelche illegalen Handlungen im Haus geschehen. Aber dafür müsste sie in einer Weise tätig werden, die gegen rechtliche Vorschriften verstößt. In der Regel trägt sie jedoch die Verantwortung für ihre eigenen unternehmerischen Tätigkeiten, und du kannst denke ich rechtlich gesehen nicht direkt verantwortlich gemacht werden, wenn du keine aktive Rolle bei ihrer Tätigkeit spielst und auch keine Einkünfte davon erhältst.

Wenn sie auf das Haus verzichtet hat/du sie ausbezahlt hast, ist doch alles geregelt. Sie hat keinen Anspruch auf irgend etwas, wenn dir das Haus gehört.

Dann beende das Ganze, bau ein neues Schloss ein und das Thema ist durch.

Eigentlich sieht die gesetzliche Erbfolge vor, dass die Kinder zu gleichen Teilen erben. Sprich, eigentlich müsste deiner Schwester die Hälfte vom Haus ebenfalls gehören, sofern du sie nicht ausgezahlt hast.

Abseits davon spielt es für dich keine Rolle, dass sie dort ihre Bastelarbeiten macht und verkauft. Es ist einzig ihr Problem, ob sie das korrekt als angemeldetes Gewerbe oder schwarz macht. Und es wird auch nur ihr Problem, wenn das Finanzamt das mitbekommt und sie Ärger wegen Steuerhinterziehung bekommt.


Bettykramer 
Beitragsersteller
 24.03.2025, 13:21

Ja war vor zwei Jahren mit Urkunde geregelt...sie bekommt durch die erbgemeinde nur 20.000 fürs Haus..sie hat aber unterschrieben..die ist Bürgergeld Empfängerin... Das Haus wäre bei ihr auf dem Namen weggewesen deshalb hat mein Papa seinen Teil mir geschenkt..

Hallöchen gesagt.

Es ist immer ein heikles Thema, so ein Problem in der eigenen Familie zu haben.

Natürlich können wir Dir hier unsere Meinungen zum geschilderten Sachverhalt sagen, aber richtig sicher kannst Du nur sein, wenn sich ein Fachanwalt mit der Sache auseinandersetzt. Dieser kann Dir Deine Rechte auch besser mitteilen und gegebenenfalls auch durchsetzen.

Es geht ja hier nicht nur um die Tatsache, dass Deine Schwester in „Deinem“ Haus ein und aus geht, wie es ihr beliebt, sondern auch um ihre dauernden Drohungen, das Haus neu schätzen zu lassen zu wollen.

Also mach einen Termin, packe Deine ganzen Unterlagen zusammen und kläre das ein für alle Mal mit dem Anwalt.

Kleiner Tipp noch: Das Interesse des Finanzamts ist nur der Anfang. Auch das Bürgergeldamt wird sicherlich noch Rückforderungen erheben, denn das hat von ihren Einkünften sicherlich auch keine Kenntnis.

Ein weiterer Grund, die Sache mal zu klären.

Wünsche Dir alles Gute und

lieben Gruß aus Berlin

Wenn es ausschließlich Dein Haus ist, dann kannst Du ihr schlicht den Zutritt verweigern. Schlüssel abnehmen oder ein neues Schloss einbauen lassen.

Aber nein, wegen den paar Kröten wird Dir niemand ans Bein pissen.


Bettykramer 
Beitragsersteller
 24.03.2025, 13:20

Oke das schonmal gut..aber Finanzamt war schon mal bei ihr dran. Ja ist zwar mein Haus..aber sobald ich was sage droht sie mir mit Haus schätzen lassen.. weil sie zu wenig bekommen hat..aber sie hat alles selbst unterschrieben vor zwei Jahren... Sie kann nicht akzeptieren das es nicht mehr das Elternhaus ist. Sie ist mein einziger verwandter. Sie haz noch den Schlüssel aber sie akzeptiert es nicht. Sie benutzt meinem Strom mein Wasser mein Heizöl, 😭

Stellwerk  24.03.2025, 13:28
@Bettykramer

Klingt aus familiärer Sicht nicht schön, aber ich denke, da musst Du jetzt konsequent werden.

"aber Finanzamt war schon mal bei ihr dran" > Ihr Problem, nicht Deins.

"ich was sage droht sie mir mit Haus schätzen lassen.. weil sie zu wenig bekommen hat.."

Dann soll sie das machen. Aber die Aussichten dürften Null sein.

"aber sie hat alles selbst unterschrieben vor zwei Jahren" > Und wenn da nicht vereinbart war, dass Du ihr noch was schuldest, dann ist die Sache gegessen.

"Sie kann nicht akzeptieren das es nicht mehr das Elternhaus ist"

Das kann ich gut verstehen. Aber sie hat de facto kein Recht mehr auf das Haus und die Nutzung.