Schwanger mit 16 j/w und möchte Abtreben?

9 Antworten

ohne Eltern wird es nicht gehen, aber geh erstmal zu einer Frauenäztin und sag was Sache ist, sie wird Dir weiter helfen

m77

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es tut mir leid, dass du dich in einer schwierigen Situation befindest. Es ist wichtig, dass du Unterstützung findest, um eine informierte Entscheidung zu treffen und sicherzustellen, dass du die bestmögliche medizinische Versorgung erhältst.

In Deutschland ist die Entscheidung über eine Abtreibung gesetzlich geregelt. Es ist wichtig, dass du mit einer vertrauenswürdigen Person, wie z.B. einem Arzt, einer Beratungsstelle oder einer Vertrauensperson, darüber sprichst. Diese Personen können dir helfen, die verschiedenen Optionen zu verstehen und die notwendige Unterstützung zu erhalten.

In Bezug auf die Kosten: In Deutschland übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für eine Abtreibung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dabei wird jedoch ein Selbstbehalt erhoben, der normalerweise diskret behandelt wird. Es ist wichtig, dass du dich diesbezüglich bei einer Beratungsstelle oder deiner Krankenkasse informierst, um alle Details zu klären.

Es ist auch wichtig, dass du darüber nachdenkst, mit einer Vertrauensperson, vielleicht einer Freundin oder einem anderen Familienmitglied, über deine Situation zu sprechen, um Unterstützung zu erhalten. Falls du das Gefühl hast, dass du nicht mit deiner Mutter sprechen kannst, wäre es gut, eine andere vertrauenswürdige Person zu finden, die dir helfen kann.

Es gibt in Deutschland auch Beratungsstellen, die dir bei Fragen rund um Schwangerschaft und Abtreibung helfen können. Sie bieten vertrauliche Beratung und können dir Informationen über deine Rechte, Möglichkeiten und die medizinischen Aspekte einer Abtreibung geben.

Es ist wichtig, dass du nicht alleine mit dieser Situation umgehst und Unterstützung suchst. Bitte zögere nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und dich von erfahrenen Personen beraten zu lassen.

sarah3  29.01.2024, 08:42

Nein die Fristenabtreibung wird nicht von der KK bezahlt, bei Bedürftigkeit übernimmt es die Gemeinde, ob bei ihr Bedürftigkeit besteht wäre zunpruefen

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sarah3  29.01.2024, 09:10
@armeskaenguru

nein darf sie bei einer Abtreibung nach der Beratungsregung aufgrund der Rechtswidrigkeit nicht, wenn ist es die Gemeinde die zahlt, allerdings ist eh die Frage welches Einkommen da zählt

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armeskaenguru  29.01.2024, 19:43
@sarah3

Es zählt Ihr Einkommen. Die Person ist 16 Jahre alt und hat somit wohl kein monatliches Einkommen.

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sarah3  29.01.2024, 20:12
@armeskaenguru

Quelle für das Einkommen - zu jugendlichen steht nur was mit Heimen im Gesetz

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sarah3  29.01.2024, 22:15
@armeskaenguru

Das Thema Minderjährige ist da nicht wirklich drin anders als im gesetz

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armeskaenguru  30.01.2024, 09:13
@sarah3

Frag bei Pro Familia an. Der Fall ist klar. Gemäss Gerichtsurteilen kann eine 16jährige selbst entscheiden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.

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sarah3  30.01.2024, 09:53
@armeskaenguru

Falsch die KK darf sie garnicht übernehmen. Entscheiden darf eine 16 jährige idR ja , zu den Kosten sagt weder Gesetz noch pro familia etwas eindeutiges. Außer wenn zB ein Sparbuch ab 5000€ da wäre es zu verwerten wäre

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armeskaenguru  30.01.2024, 10:19
@sarah3

Das stimmt so nicht. Orientiere Dich bei einer Krankenkasse. Und bei den Kosten ist klar: es zählt nur das Einkommen.

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sarah3  30.01.2024, 10:24
@armeskaenguru

doch da stimmt so - die KK darf es nicht zahlen, wenn kommt das Geld vom Land und ja verwertbares Vermögen ab 5000€ ist zu verwenden

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armeskaenguru  01.02.2024, 08:19
@sarah3

Doch, die KK zahlt. Das Geld kommt schlussendlich vom Bundesland. Das Vermögen ist egal, es zählt nur das Einkommen.

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sarah3  01.02.2024, 09:40
@armeskaenguru

Nein das Geld kommt vom Land, die KK reicht es nur duich, da sie rechtlich nicht zahlen darf. Zu dem Vermögen hatte ich unten zitiert, aber gerne niochmal:

"doch da stimmt so - die KK darf es nicht zahlen, wenn kommt das Geld vom Land und ja verwertbares Vermögen ab 5000€ ist zu verwenden “und ihr persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung steht oder der Einsatz des Vermögens für sie eine unbillige Härte bedeuten würde”"

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armeskaenguru  01.02.2024, 12:30
@sarah3

Nun, die KK zahlt. Ob es nun schlussendlich vom Bundesland kommt, ist egal.

Bei einer Abtreibung zählt nur das Einkommen, das Vermögen zählt nicht.

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armeskaenguru  01.02.2024, 16:10
@sarah3

Ich bleibe dabei. Die KK zahlt. Wenn auch das Bundesland schlussendlich die Kosten übernimmt. Was das Vermögen betrifft: Du hast Recht. Das mit den 5'000.-- weiss ich nicht, nehme ich hiermit zur Kenntnis. Ich entschuldige mich, dass ich da falsch lag.

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sarah3  01.02.2024, 16:11
@armeskaenguru

Siehst du - dann sind wir uns ja einig. Und nein die KK bezahlt es nicht, sie reicht es durch

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armeskaenguru  01.02.2024, 21:46
@sarah3

Ob sie es nun durchreicht oder nicht, finde ich nicht entscheidend. Wichtig ist doch, dass die Person sich an die KK wenden muss.

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Das kannst Du nicht alleine lösen. Deine Mutter muss davon erfahren.

HarryXXX  29.01.2024, 08:25

Nicht immer zwingend.

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Der erste Schritt ist, einen Frauenarzt/ Ärztin anzurufen. Wenn du sagst, daß der test positiv ist, kannst du heute oder morgen hingehen.

Dann guck bei

www.profamilia.de

Die erklären dir alles weitere. Unter Umständen übernimmt deine Krankenkasse die Kosten.

sarah3  29.01.2024, 08:42

Nein sie übernimmt sie ohne med/Krim Indikation nicht

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sarah3  29.01.2024, 09:09
@armeskaenguru

Dann übernimmt die Gemeinde nicht die KK, der ist es bei rechtswidrigen Abtreibungen explizit untersagt. Und kein Einkommen ist die Frage welches Einkommen berücksichtigt wird

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armeskaenguru  29.01.2024, 19:42
@sarah3

Die Person ist 16 Jahre alt. Es zählt Ihr Einkommen. Und es übernimmt nicht die Gemeinde, sondern das Bundesland. Es läuft aber über die Krankenkasse.

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sarah3  29.01.2024, 20:11
@armeskaenguru

Ja Bundesland - die KK macht die nur die Administration - ich habe aber keine Quelle gefunden dass nur ihr Einkommen zählt

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armeskaenguru  30.01.2024, 09:18
@sarah3

Doch, es steht doch, dass bei ungenügendem Einkommen übernommen wird. Erkundige Dich bei einer Krankenkasse, wenn Du es nicht glaubst.

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sarah3  30.01.2024, 09:54
@armeskaenguru

Im Gesetz stehen nur Empfänger von Hilfen und Jugendlichen in Heimen, das Thema Vermögen ignorierst du auch.

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armeskaenguru  30.01.2024, 10:20
@sarah3

Das Vermögen zählt nicht, sondern das Einkommen. Das gilt für alle, egal welchen Alters. Orientiere Dich bei einer Krankenkasse.

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sarah3  30.01.2024, 10:25
@armeskaenguru

doch da stimmt so - die KK darf es nicht zahlen, wenn kommt das Geld vom Land und ja verwertbares Vermögen ab 5000€ ist zu verwenden “und ihr persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung steht oder der Einsatz des Vermögens für sie eine unbillige Härte bedeuten würde”

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armeskaenguru  01.02.2024, 08:20
@sarah3

Die KK zahlt es. Das Geld kommt dann schon vom Bundesland. Das Vermögen zählt nicht, nur das Einkommen.

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sarah3  01.02.2024, 09:41
@armeskaenguru

doch da stimmt so - die KK darf es nicht zahlen, wenn kommt das Geld vom Land und ja verwertbares Vermögen ab 5000€ ist zu verwenden “und ihr persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung steht oder der Einsatz des Vermögens für sie eine unbillige Härte bedeuten würde”

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armeskaenguru  01.02.2024, 12:30
@sarah3

Nun, die KK zahlt. Ob es nun schlussendlich vom Bundesland kommt, ist egal.

Bei einer Abtreibung zählt nur das Einkommen, das Vermögen zählt nicht.

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armeskaenguru  01.02.2024, 16:10
@sarah3

Ich bleibe dabei. Die KK zahlt. Wenn auch das Bundesland schlussendlich die Kosten übernimmt. Was das Vermögen betrifft: Du hast Recht. Das mit den 5'000.-- weiss ich nicht, nehme ich hiermit zur Kenntnis. Ich entschuldige mich, dass ich da falsch lag.

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armeskaenguru  01.02.2024, 21:47
@sarah3

Ich weiss nicht, wie es in Deutschland ist. Bei uns zahlt es die Krankenkasse. Je nach Leistungen erhalten sie das Geld vom Bundesland.

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armeskaenguru  03.02.2024, 17:15
@sarah3

Bei uns zahlt die Krankenkasse (Schweiz). In Deutschland zahlt sie nicht. Ausser bei ungenügendem Einkommen. Wobei das Geld dann eben vom Bundesland kommt. Auch bei uns zahlt das Bundesland (Kanton) einen Teil. Aber bei uns kommt das Geld von der Krankenkasse an den Arzt/Spital. Die Krankenkasse erhält dann (teils) eine Vergütung vom Bundesland (Kanton).

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sarah3  03.02.2024, 17:18
@armeskaenguru

Ok das erklärt warum du die deutsche Rechtslage nicht kanntest. Hier gilt Abtreibung nach Beratungsregelung ist rechtswidrig, eine Bezahlung durch die Krankenkasse ist daher nicht zulässig. Bei niedrigem Einkommen und keinem Vermögen wird es vom Land bezahlt (die KK macht da nur die Auszahlung).

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armeskaenguru  03.02.2024, 19:46
@sarah3

Das ist mir schon bekannt. Das mit dem Vermögen hatte ich nicht mehr gegenwärtig, aber ist nun abgespeichert.

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Liebe Laura!

Tut mir leid das zu hören! Mit meiner Tochter hatte ich das selbe Problem, sie ist mit 15 damals schwanger geworden.
Ich kann dir nur eins raten und zwar es deiner Mutter zu sagen. Ja, ich weiß das es schlimm ist und ein Schock aber wenn du das Embryo abtreiben möchtest, muss deine Mutter davon wissen, da du ja noch nicht volljährig bist und wahrscheinlich auch nicht die Kosten tragen kannst, sollte es nicht die Krankenkasse übernehmen.

Viel Glück!
Karin F.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Da ich selbst 3 Kinder habe.