Schwanger im PTA-Praktikum?

2 Antworten

Mit Einverständnis von Führungskräften usw. darfst du im Mutterschutz vor der Geburt (aber nur vor der Geburt) weiterarbeiten. Problem ist allerdings, dass du grundsätzlich nicht mehr ins Labor dürftest, dazu sollte auch eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden - ist also an der Stelle ohnehin die Frage inwiefern es vollständig geht :(


jwosox654 
Beitragsersteller
 25.11.2024, 16:28

Dankeschön :)

Schau mal hier (Mutterschutzgesetz)

§ 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung

(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt. 

...

Die Frau kann ihre Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.