Schwanger, aber es soll weg?

5 Antworten

Zunächst vereinbarst du einen Termin bei deinem Frauenarzt, um die Schwangerschaft zu bestätigen oder auch auszuschließen, da du ja blutest.

Wenn du einen Schwangerschaftsabbruch erwägst, bist du verpflichtet, dich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten zu lassen, z.B. bei der

https://www.profamilia.de/

Dort erhältst du nützlichen, individuellen und unparteiischen Rat und Hilfe bei der Entscheidung, wie es denn nun weiter gehen soll. Auch ohne den erklärten Wunsch um eine Abtreibung bekommst du dort entsprechende Informationen und Tipps für ein Leben mit Kind.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist das Gespräch ergebnisoffen zu führen. Natürlich dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens, der jedoch nur mit und nicht gegen den Willen der Schwangeren möglich ist.

In der Beratung kann auch der potentielle Kindsvater oder eine andere Vertrauensperson anwesend sein, wenn du das möchtest.

Die Beratung umfasst die Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs.

Sie gibt Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen und Unterstützungen – Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, existenzielle Leistungen.

Du erhälst dort eine medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs, eine Erläuterung der Rechtsgrundlage und bekommst die Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs erklärt.

Ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Beratungsregelung (Fristenregelung) ist in Deutschland keine Kassenleistung. Übernommen werden aber die Kosten für die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen.

Verfügt die Frau unabhängig vom Alter allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (zur Zeit 1.258 € netto) und steht ihr auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung, kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
destiny20j 
Fragesteller
 25.04.2022, 09:07

Was kostet eine Abtreibung? Geld spielt keine Rolle.

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isebise50  25.04.2022, 09:15
@destiny20j

Die Kosten für eine Abtreibung/einen ambulanten Schwangerschaftsabbruch liegen in Deutschland zwischen 350 und 650 Euro. Der Preis unterscheidet sich je nach Methode, Betäubungsart und Arztpraxis. Bei einer stationären Aufnahme kommen die Kosten für den Krankenhausaufenthalt hinzu.

Aber wie bereits gesagt, bei der Pflichtberatung bekommst du die Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs erklärt.

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Erstmal zum Frauenarzt. Der Berät dich dann, wie es weiter geht. Du musst dann zur Beratung und dann machst du einen Termin bei einen Arzt, der Abbrüche vornimmt.

Hallo

Für eine Abtreibung benötigst Du ein Beratungsgespräch z. B. bei Pro Familia. Danach ist eine Bedenkfrist von 3 Tagen einzuhalten. Falls Du ein ungenügendes Einkommen hast, kannst Du vor der Abtreibung einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen.

Freundlichen Gruss

tm

Zuerst Besuch beim Arzt, dann das gesetzlich vorgeschriebene Beratungsgespräch, dann der Eingriff.

Zum Frauenarzt gehen, Anliegen schildern, Voraussetzungen für Abtreibung erfüllen, abtreiben lassen.

destiny20j 
Fragesteller
 25.04.2022, 08:57

Welche sind die Voraussetzungen für eine Abtreibung?

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UnicornAngel  25.04.2022, 08:59
@destiny20j

Abtreibungen sind bis zur 12. SSW erlaubt außerdem müssen verpflichtend 1 oder 2 Beratungsgespräche geführt werden

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isebise50  25.04.2022, 09:08
@UnicornAngel

Nicht 12. SSW, sondern in Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der Fristenlösung innerhalb der ersten zwölf Wochen p.c. (post conceptionem - bedeutet "nach der Empfängnis" bzw. nach der Befruchtung), entsprechend 14. SSW => 14 Wochen p.m. (post menstruationem - bedeutet 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) straffrei, wenn die Schwangere an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und danach eine dreitägige Bedenkfrist eingehalten hat. 

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