Schwanger aber bei McDonalds anfangen zu Arbeiten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst noch solltest einen Kinderwunsch oder eine schon bestehende Schwangerschaft offenbaren.

Die Fra­ge nach ei­ner Schwan­ger­schaft ist ge­ne­rell un­zulässig. Wenn du vom Arbeitge­ber da­nach ge­fragt wirst, darftst du die Un­wahr­heit sa­gen, sprich lügen und ei­nen in Wahr­heit ge­ge­be­nen Kinderwunsch oder sogar eine schon bestehende Schwan­ger­schaft ver­heim­li­chen.

Selbst dann, wenn deine Beschäfti­gung auf dem vor­ge­se­he­nen Ar­beits­platz von vornher­ein we­gen ei­nes Beschäfti­gungs­ver­bots zum Schutz der Schwan­ge­ren oder zum Schutz des un­ge­bo­re­nen Kin­des un­zulässig wäre.

Dein AG kann dich auch nicht kündigen, auch wenn du schon mit dem Wissen um eine Schwangerschaft den Vertrag unterzeichnet hast und du kannst ohne schlechtes Gewissen mit Kinderwunsch einen Arbeitsvertrag unterzeichnen.

Denn Schwangere und stillende angestellte Mütter sind (im Gegensatz zu Selbstständigen) sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert.

Selbst wenn dein AG dich z.B. in Unkenntnis der Schwangerschaft kündigen würde, wäre das rechtswidrig. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitnehmerin schwanger ist, besteht für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot, wenn die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft (bis spätestens zwei Wochen nach einer Kündigung oder generell) mitteilt.

In der Schwangerschaft handelt es sich um ein absolutes Kündigungsverbot. Dieses Kündigungsverbot gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz, von daher spricht man vom so genannten besonderen Kündigungsschutz, der sich gegenüber der Schwangeren während der Probezeit und auch im Kleinbetriebe erstreckt.

In sehr seltenen Ausnahmefällen kann die zuständige oberste Landesbehörde ausnahmsweise eine verhaltensbedingte Kündigung für zulässig erklären. Dabei muss die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses mit der Schwangeren dem Arbeitgeber unzumutbar sein (z.B. Diebstahl oder eine Straftat gegenüber dem Arbeitgeber).

Jede Frau hat das Recht (und ich finde bei Kinderwunsch sogar die Pflicht), sich finanziell abzusichern. Du musst dir auch keine Gedanken machen, deinem Arbeitgeber dann "auf der Tasche zu liegen". Unabhängig von der Betriebsgröße nehmen an der U2 (Umlageverfahren für Mutterschaftsaufwendungen) grundsätzlich alle Arbeitgeber teil.

Der Erstattungssatz in der U2 beträgt generell 100% und erstattet werden der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das vom Arbeitgeber bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt (Mutterschutzlohn) und die auf dieses Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
isebise50  14.11.2021, 11:27

Vielen Dank für deinen Stern!

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Du hast ja erst einmal Probezeit. Und da geht kündigen immer. Also ehrlich sein. Gesetzlich muss man es aber nicht sagen.

Julia120136 
Fragesteller
 11.11.2021, 21:43

Was ich weiß darf man trotz in der Probezeit nicht wegen der Schwangerschaft gekündigt werden

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isebise50  12.11.2021, 00:18

In der Schwangerschaft handelt es sich um ein absolutes Kündigungsverbot. Dieses Kündigungsverbot gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz, von daher spricht man vom so genannten besonderen Kündigungsschutz, der sich gegenüber der Schwangeren während der Probezeit und auch im Kleinbetriebe erstreckt.

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