Schuppenflechte ein absolutes NOGO bei der Polizei?
Hallo,
Nun Ich träume schon seit ich jung bin vom Fliegen. Um jetzt aber nicht ewig eine Geschichte zu erzählen fasse ich zusammen: Ich möchte gerne mich bei der Polizei bewerben. Nun mein Ziel ist des in den gehobenen Dienst einzusteigen. Dabei gibt es eine Barriere. Bei ärztlichen Vorraussetzungen steht, dass eine Hauterkrankung wie Schuppenflechte ein Ausschlussgrund sein kann. Nun ich habe seit meiner Kindheit eine leichte Schuppenflechte. Nicht durch stress, schlechte Ernährung, sondern wahrscheinlich genetisch vererbt. Dennoch die Schuppenflechte ist nur sehr leicht geprägt und dass schon seit Jahren. Ich habe nur immer wieder eine kleine Stelle die sich vllt. alle paar Jahre "entzündet" was ich aber mithilfe einer Creme in den Griff bekomme. Nun ich werde demnächst auch wieder eine spezielle Diät machen, die mir schon einmal geholfen hat, dass ganze für 2 Jahr zu legen. Wie gesagt meine Schuppenflechte ist sehr gering und stört mich nicht wirklich in meinem Alltag. Ich komme ganz gut mit ihr zurecht und habe auch was Bekleidung oder Reize bei bestimmten Stoffen überhaupt keine Probleme bisher gehabt. Meine Haut ist keineswegs empfindlich!
Nun zu meiner zentralen Frage: Ist solch eine "lächerliche" kleine genetische "Erkrankung" wirklich ein Ausschlusskriterium? Die wahrscheinlich eh im Alter bei mir verwächst... Hat jemand damit Erfahrung gemacht? Weiß jemand Tipps? Ich werde erst einmal das ganze mit meinem Einstellungsberater klären und wenn das nicht klappt versuche ich es aus die Untersuchung hin so hinzubehandeln dass es nicht sichtbar ist... Naja ich würde mich sehr über eine Antwort von Leuten freuen die wie gesagt Erfahrung damit gesammelt haben oder eine Ahnung davon haben...
Polizist wäre mein absoluter Traumberuf ;-/
Sorry für manche Rechtschreibfehler oder Groß- und Kleinrechtschreibfehler. Bin gerade am Handy ;-)
MFG!
2 Antworten
Es kann schon möglich sein das es ein Ausscheidungsgrund ist. Genau wird dir da die Polizei Auskunft geben können. Ich nehme aber an das es auf den Grad der Schuppenflechte ankommt. Wenn du nur kleine Stellen hast dann wird es sicherlich kein Ausschlussgrund sein. Es gibt verschiedene Arten der Schuppenflechte. Ich denke mal du solltest wirklich da genau nachfragen. Ich habe z.B. die Schuppenflechte am ganzen Körper stark ausgeprägt inklusive Gelenksbeschwerden. Wäre es bei dir genau so wäre das sicher ein Ausschlusskriterium. Es steht ja auch da das es ein Ausschlusskriterium sein kann, nicht muss. Ich würde also einfach die Untersuchung abwarten.
wenn es da so drinnen steht dann wird es da auch so sein auch wenn du der meinung bist es sei "lächerlich" müssen die ärzte sicher stellen können das du diesen beruf auch in 20 jahren ausüben kannst sonst liegst du uns nur auf der tasche klingt zwar sche**e ist leider so wenn deine krankheit behandlungsbedürftig ist kann dies sogar ein absoluter ausschlussgrund sein dabei spielt es keine rolle ob du 1 mal in der woche zum arzt musst oder 1 mal im monat
Ich habe nach einer Erhfarung gefragt und nich jemand der das ganze bewertet...
"oder eine ahnung davon haben" bewertes du sachen ohne erfahrung oder wissen zu haben ? wenn du es noch genauer haben willst mit dieser krankheit wirst du mit großer wahrscheinlichkeit kein polizist weil es ein absoluter ausschlussgrund ist