Ich würde eher schreiben:

Ich, dein Name, erkläre mich damit einverstanden, dass meine Tochter, Name, geb.am, am heutigen Probetraining in Ihrem Studio teilnimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Das sollte ausreichen. Du solltest vielleicht auch deine Adresse noch rein schreiben.

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Außerordentlich fristlose Kündigung? Verzweifelt?

Hi,

ich möchte euch eine Frage stellen (bitte keine Laien nur Personen die sich wirklich damit auskennen)

Ich habe eine Kündigung bekommen (siehe Überschrift) und würde gerne Widerspruch einlegen. Habe auch schon einen Termin bei dem Mieterschutzbund hier in meiner Stadt. Ich wohne in einer Wohngemeinschaft für psychisch Kranke Menschen von der Arbeiterwohlfahrt. Ich brauch halt noch Zeit bis ich eine Wohnung gefunden habe und der Vermieter hat mir nur ca. einen Monat Zeit gegeben. Ich bin schon mit Druck dahinter eine Wohnung zu finden, das gestaltet sich nicht so einfach. Jetzt hab ich zwei Tage nach Kündigungsfrist gleich einen Brief von ihrem Rechtsanwalt bekommen, mit der Aufforderung die Räumlichkeiten unverzüglich zu verlassen (10.02.). Dieser Brief alleine kostet mich ca. 350 €. Ich bin nicht mit meiner Miete im Verzug und war ich auch nie. Einer Fortsetzung des Mietverhältnisses über den 10.02. hinaus wird ausdrücklich gemäß §545 BGB widersprochen. 

Auszug aus dem BGB §545

Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt.

Das heißt doch, wenn ich jetzt Widerspruch einlege bzw. wie oben beschrieben den entgegenstehenden Willen erkläre, verlängert sich das Mietverhältnis nicht automatisch sondern es kommt sofort zur Räumungsklage oder? Ich will ja das sich das verlängert weil ich noch bisschen Zeit brauch. Hab ich ab den 10.02. noch zwei Wochen Zeit oder nach Erhalt der außerordentlichen Kündigung? Ich dachte es gäbe sowas wie eine Kündigungsfrist die der Vermieter einhalten muss? Ich habe den Termin beim Mieterschutzbund am 12.02. und raus muss ich hier bis zum 10.02. Wie soll ich mich da verhalten? Kann der Vermieter gemäß §545 BGB einer Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen? Wie verhält sich das §280 BGB wegen den Kosten? Weiterhin steht in der Kündigung, dass wenn die Frist fruchtlos verstreicht, sie ohne weiter Vorankündigung die Räumungsklage erheben. Wie soll ich mich wiederum Verhalten?

Das zu der rechtlichen Sache.

Ich finde es unmöglich von einer karitativen Organisation, ihre Mieter so zu behandeln, insbesondere psychisch kranke Menschen. Ich habe gegen den Vertrag verstoßen das ist richtig. Aber ich kann mir keine Wohnung ''aus dem Ärmel schütteln'' und schon gar nicht in einem Monat. Ich steh jetzt richtig unter Druck und wenn sie versucht haben mich einzuschüchtern, hat das geklappt.

Ich hoffe irgendwer von euch kennt sich mit solchen Sachen aus und kann mir weiterhelfen und paar Tipps geben :/

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Natürlich gibt es eine Kündigungsfrist an die sich der Vermieter halten muss, allerdings kann diese sich verkürzen wenn man sich nicht an die Regeln hält.

Und ja er kann eine Räumungsklage einreichen wenn du nicht bis 10.02.2018 freiwillig die Wohnung räumst.

Das dauert natürlich alles seine Zeit, was dir vielleicht Zeit verschafft was neues zu finden, allerdings auch jede Menge Kosten die alle zu deinen Lasten gehen.

Gab es einen Grund für die außerordentliche Kündigung wird der Vermieter wohl Recht bekommen. Und ja er kann in dem Fall auch einer Weiterführung des Mietverhältnisses widersprechen.  

Es wäre sicher besser gewesen vor Ablauf der Kündigungsfrist das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und um Aufschub zu bitten. Warten bis was kommt nachdem die Frist abgelaufen ist, geht selten gut.

Ich würde einfach mal den Vermieter anschreiben und die Sachlage erklären. Vielleicht lässt er sich auf einen Aufschub ein, da er auch bei einer Räumungsklage in Vorkasse gehen muss.

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Die meisten Buchhalter arbeiten heute mit Programmen in denen die Daten eingegeben werden. Man sitzt heute nicht wie früher da und rechnet alles manuell aus.

Bei der Buchhaltung geht es auch weniger ums Rechnen an sich, sondern ums verbuchen. Soll/Haben usw. und ums richtige verbuchen laut Kontenplan. Und um Anlagenverzeichnisse, Abschreibungen von Wertgütern usw.

Als Buchhalterin kannst du z.B. bei einem Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder arbeiten.

Eine "normale" Büroangestellte kümmert sich weniger um die Buchhaltung, allenfalls um die Vorbereitung für die Buchhaltung.

Ich war in Mathematik in der Schule auch kein Genie, habe aber vor 9 Jahren auch eine Umschulung zur Buchhalterin und Personalverrechnerin gemacht und geschafft.

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Das ist alles ganz normal. Um ihr ein wenig Ruhe zu verschaffen solltest du ihr die Gelegenheit geben sich erst mal ohne die Kater umzusehen. Sie miaut weil sie in einen neue fremde Umgebung gekommen ist und auch noch fremde Kater da sind.

Auch die Kater müssen sich erst mal an die "Neue" gewöhnen. Es kann sicher ein bis zwei Wochen dauern bis sich alles beruhigt hat.

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Das ist nicht nur in Österreich so, sondern auch in Deutschland und anderswo. Bei jedem operativen Eingriff wird man auf HIV und andere ansteckende Krankheiten hin getestet bzw. das Blut untersucht.

Wenn du z.B. HIV hättest, würde man bei der OP ganz andere Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Operateure kommen ja mit deinem Blut in Kontakt.

Was alles untersucht wird, hängt sicher auch von der OP ab.

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Man wird immer versuchen eine Operation zu vermeiden, nicht wegen der Krankenversicherung sondern deshalb weil jede Operation ein Risiko birgt. Alleine innerhalb kurzer Zeit jemanden mehrmals in Narkose zu versetzen birgt schon ein Risiko.

Warte doch erst mal ab ob die Schmerzen weg gehen. So schnell heilt das alles nicht. Man muss dem Körper auch mal Zeit geben sich zu erholen.

Erst wenn die Schmerzen schlimmer werden oder gar nicht weg gehen würde ich nochmal hin und nachsehen lassen.

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Wenn er nachweisen kann das sie schon länger getrennt leben, kann er einen Scheidungsantrag stellen. Am besten macht das ein Anwalt für Ihn. Selbst wenn seine Frau nicht zustimmt oder die Scheidung nicht will. Ausschlaggebend ist letztendlich wie lange sie getrennt leben.

Der Unterhalt wird dann vom Gericht fest gelegt. Kann seine Ex Frau arbeiten gehen, je nachdem wie alt die Kinder sind, wird das bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt. Für seine Kinder muss er auf jeden Fall zahlen.

Wenn er neu heiratet wird auch das berücksichtigt wenn seine neue Frau kein oder nur wenig Einkommen hat.

Wie viel Unterhalt er letztendlich zu zahlen hat wird vom Gericht berechnet und ist so schwer abzuschätzen.

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Es handelt sich hier um einen Facharzt, da muss man auf Termine meist länger warten. Ausnahme frische Unfallverletzung. Und man wird dir auch nicht einfach so ohne erneute Untersuchung oder röntgen eine Schiene geben.

Wenn du wirklich so starke Schmerzen hast fahr in ein Krankenhaus mit Ambulanz.

Es kann ja auch was ganz anderes sein als beim ersten Mal.

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Wenn das Verfahren eingestellt wird, bekommst du einen Brief. Das Urteil selber bekommst du nicht in die Hand, das geht nur an den Angeklagten bzw. an seinen Anwalt.

Sollte er dafür eine Strafe bekommen wirst du es sicher erfahren.

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Ja du brauchst die Original Sterbeurkunde und natürlich auch deinen Personalausweis bzw. einen Nachweis das es wirklich deine Großmutter war. Und du musst Erbberechtigt sein. Gibt es noch andere Erben müssen diese das Erbe entweder auch ausschlagen oder eben annehmen.

Das Erbe ausschlagen kostet allerdings auch Gebühren und du darfst NICHTS aus dem Nachlass raus nehmen. Nicht mal kleinste Erinnerungsstücke. Alles was deiner Großmutter gehört hat geht an den Staat.

Am besten rufst du beim Amtsgericht an und fragst wie du vorgehen musst und was du alles brauchst.

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Bei den meisten SIM Karten mit Vertrag wird einmal im Jahr eine Jahrespauschale fällig. Saturn kann da nichts für. Vielleicht fragst du einfach mal bei dem Telefonanbieter nach oder liest was im Vertrag steht. Die Jahresgebühr beträgt meist zwischen 20 und 25 Euro.

Die zweite Möglichkeit wäre das du irgendwelche Dienste genutzt hast die im Preis nicht inkludiert sind. Da solltest du auf deine Rechnung schauen.

Auf der Rechnung wird auch stehen ob eine Jahrespauschale abgezogen wurde.

Es gibt also verschiedene Möglichkeiten warum die Rechnung auf einmal höher war und mehr abgebucht wurde als sonst.

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Es kann ja mal vorkommen das man seine Karte vergisst. Dann geht man zu einem Trainer uns sagt dort Bescheid. Die schauen nach ob er wirklich Mitglied ist und vermerken es in ihrem System. Thema erledigt.

Ich würde mit deinem Freund, wenn er dort auch Mitglied ist, versuchen die Sache aufzuklären. Er soll seine Mitgliedskarte dort vorlegen und wenn du Glück hast sehen sie von der Strafe ab.

Ich gehen mal davon aus das in der Hausordnung steht das man nicht einfach Leute mitnehmen darf und eventuell Strafe zahlen muss. Wenn man dann nicht mal Bescheid sagt, ist das Recht beim Fitnessstudio.

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Kann der Arbeitnehmer eine Krankschreibung vorlegen, derzufolge er arbeitsunfähig war, gilt der Urlaub in den Tagen der Krankheit als nicht angetreten. Der Arbeitgeber muss ihn zu einem anderen Zeitpunkt gewähren. So steht es in Paragraf 9 im Bundesurlaubsgesetz.

Doch auch Arbeitnehmer, die im Urlaub erkranken, müssen ihren Pflichten nachkommen.

  • Sie müssen die Krankheit bereits am ersten Tag ihrem Arbeitgeber melden.
  • Sie müssen sich die Krankheit bereits am ersten Tag von einem Arzt attestieren lassen – auch im Ausland.
  • Auf dem Attest muss die Arbeitsunfähigkeit explizit erwähnt sein.

Quelle: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/irrtuemer-krankschreibung/2129279.html

Hast du dem Arbeitgeber also umgehend gemeldet das du krank bist und eine AU vorgelegt darf dir der Urlaub nicht abgezogen werden.

Solltest du allerdings keine AU vorgelegt haben wird es eher schwierig für dich nachzuweisen das du im Urlaub krank warst.

 

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Am besten mal bis Montag abwarten da du eh jetzt nichts machen kannst, und dann Montag gleich den Chef fragen was passiert ist.

Es kann auch an der Bank liegen das da was falsch gelaufen ist. Kommt schon mal vor das da ein Zahlendreher in der Kontonummer ist und das Geld falsch verbucht wird.

Vor Montag wirst du wohl kaum was unternehmen können.

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Du weißt aber schon das auch das Arbeitsamt nur 6 Wochen weiter zahlt bei Krankheit und du dann Krankengelt beantragen musst?

Dann können die dich auch zu einem Amtsarzt schicken wenn du ständig krank wirst.

Kommst du der Aufforderung nicht nach, gibt es Sanktionen. Genauso kann das Arbeitsamt Sanktionen verhängen wenn du dich nicht bemühst eine neue Arbeit zu finden.

Es wird ja ein Grund angegeben sein warum das Geld gekürzt wurde.

Und verklagen wird nicht funktionieren, du kannst erst mal Wiederspruch einlegen, dann wird man den Fall prüfen und dich spätestens dann zum Amtsarzt schicken wenn du die Krankenstände als Grund angibst.

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Also erst mal ist der Samstag auch ein Werktag, das aber nur nebenbei.

Wenn du 5 Tage in der Woche arbeiten musst, ist es eigentlich egal ob du Montag frei hast und dafür Samstag arbeitest oder Dienstag oder einen anderen Tag. Du arbeitest 5 Tage in der Woche.

Wenn du gekündigt hast und der letzte Arbeitstag ein Freitag ist, und du in der Woche Montag bis Freitag arbeitest, hast du keinen Anspruch auf einen freien Tag.

Du hast eine 5 Tage Woche und wie sich die Arbeitszeit verteilt, also auf welche Tage ist dabei egal da der Samstag auch als Werktag gilt. Ich nehme an das die Verteilung der Arbeitszeit bisher immer mit deinem Chef oder nach Dienstplan vereinbart wurde.

 

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Sie hat dann eine Woche Urlaub der vom Anspruch abgezogen wird. Urlaub der dann noch übrig bleibt und nicht genommen werden kann wird ausbezahlt.

 

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ein Zyklus dauert in der Regel 28-30 Tage, das ist ganz normal. Durch äußere Umstände wie Stress zum Beispiel oder Hormonschwankungen kann sich das auch mal verschieben.

Warte also einfach ab, sie wird schon kommen.

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