Schulwechsel: welche Schule MUß aufnehmen?
hallo zusammen, wir diskutieren hier gerade folgendes:
ein Schüler schafft die 7. Klasse (Gymnasium) nicht und wiederholt das Jahr.
Folgende Situationen sind nun möglich:
- Am Ende des Jahres möchte er die Schule verlassen und auf ein anderes Gymnasium.
- er schafft das Jahr wiederholt nicht und muß die Schule nun verlassen.
- er schafft das Jahr und bleibt
zu Situation 1:
Welches andere Gymi müßte ihn aufnehmen, oder können alle ablehnen, da es sich hier nicht um einen Umzug sondern "freiwilligen" Wechsel handelt.
zu Situation 2:
hier käme nun Gesamt- oder Realschule in Frage. Auch hier: wo hat der Schüler ein "Recht" augenommen zu werden, weil, alle können (aus welchen Gründen auch immer: Klassen zu groß, kein Umzug etc.) ja nicht ablehnen, da er ja irgendwohin muß.
Hoffe meine Ausführungen sind verständlich.
Danke auch schon mal!
5 Antworten
Die im Einzugsgebiet liegende Schule die einen Hauptschulabschluß anbietet muß ihn zwingend aufnehmen. Die Realschule muß nicht, aber fragen schadet nicht. Sind 9 Pflichtschuljahre bereits verflossen, kann die Hauptschule, in diesem Fall wohl Gesamtschule, ebenfalls ablehnen. Das Kind muß dann auf eine Berufsschule.
also die realschule und die gescmtschule werden ihn annehmen , wenn sie rechtzeitig also jetzt nahc einen platz fragen, den rest würde ich meinem kind einfach nicht antun, besser wär es wohl wenn sie es auf die gesamtschule stecken, aufrgund abi etc,,
eine schule muss einen schüler nicht annehmen aber die meisten schulen machen es wenn es eben möglich ist
Das ist völliger Unsinn. In jedem Bundesland muß die der Hauptschule entsprechende Schule in dessen Einzugsgebiet das Kind lebt, den Schüler aufnehmen, solange dieser die Pflichtschulzeit von 9 Jahren nicht erfüllt hat. In diesem Fall wohl die Gesamtschule, die Realschule nicht. Sind die 9 Jahre vorbei, muß die Berufsschule das Kind aufnehmen.
nun, das ist genau das was ich meine:
wir haben die gesetzliche Schulpflicht aber eine Schule kann "nein" sagen?
Das widerspricht sich doch. Danke für die Antwort.
Grundsätzlich muss ihn, solange er noch schulpflichtig ist, eine "niederrangige" Schule aufnehmen. Irgendeine. Wenn es mehrere gleichrangige gibt, sonst muss die einzige ihn nehmen. Das kann er nicht unbedingt aussuchen. Es geht oft danach, welche seinem Wohnort am nächsten ist.
Eine gleichrangige kann ihn ablehnen, weil er ja auf seiner bleiben könnte. Wenn die Eltern übrigens triftige Gründe für einen Schulwechsel haben (er kommt mit einem Lehrrer überhaupt nciht klar, der beleidigt ihn etc.), können sie das durchsetzen, es liegt aber immer noch im Ermessen der gewünschten Schule, ob die ihn annimmt.
So lange du schulpflichtig bist muss eine Gesamtschule dich immer nehmen., Da kannst du ja auch Abitur machen
bedeutet das konkret, dass, wenn alle am nächsten kommenden Schulen ihn nicht aufnehmen, eine Hauptschule die Wahl wäre. Ungeachtet der Leistungen.
Ist etwas hypothetisch, ja.