Schulpflichtig?

kid2407  09.01.2023, 15:03

Bist du Deutscher oder Österreichischer Staatsbürger?

Ricky143 
Fragesteller
 09.01.2023, 15:04

Deutscher Staatsbürger

1 Antwort

Schulgesetz:

Baden-Württemberg

Beginn: Kinder, die bis zum 30.9. des Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Kinder, die zwischen 1.10. des Jahres und dem 30.6. des Folgejahres sechs Jahre werden, können ohne weiteres eingeschult werden.

Dauer: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, jedoch mindestens fünf in einer weiterführenden Schule; wird in dieser Zeit kein Abschluss erreicht, kann die Schulpflicht um ein Jahr verlängert werden.

Regelung zur Berufsschulpflicht: Die Pflicht endet am Ende des Schulhalbjahres, in dem der 18. Geburtstag erreicht wurde. Wird vor dem Ende der Schulpflicht eine Ausbildung begonnen, sind die Schüler bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig.

Bayern

Beginn: Kinder, die bis zum 30.9. des Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Kinder, die bis zum 31.12. den sechsten Geburtstag feiern, können ohne Gutachten eingeschult werden.

Dauer der Vollzeitschulpflicht: 12 Jahre Schulpflicht davon 9 Jahre Vollzeitschulpflicht

Regelung zur Berufsschulpflicht: Berufsschulpflichtig sind alle Auszubildenden bis zum Ende des Schuljahres, in dem der 21. Geburtstag gefeiert wird. Ausnahmen sind Schüler, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben oder eine Hochschulzugangsberechtigung haben. Außerdem berufsschulpflichtig sind alle Schüler bis zum Ende des 12. Schulbesuchsjahres auch ohne Ausbildungsverhältnis. Schüler, die den Mittleren Schulabschluss erreicht haben oder bereits eine mindestens einjährige berufliche Schulbildung in Vollzeit absolviert haben, sind davon befreit.

Wenn du eine Berufsausbildung machst, hast du die Berufsschule. Ansonsten müsste es so etwas wie BVJ (Berufsvorbereitungsjahr) geben...