Schulleiterin will Einschulung erzwingen - wie dagegen vorgehen?

2 Antworten

Also da bei der Untersuchung schon festgestellt wurde das es von Vorteil wäre sie noch nicht einzuschulen, gibt es die Möglichkeit sie in einen schulkindergarten zu geben. Das ist eine Art Vorbereitung für die Schule und die Schulleiterin hat definitiv nicht die Möglichkeit jemanden zur Einschulung zu zwingen. Man könnte sich an höhergestellte wenden. Ich bin mir nicht sicher wer das wäre aber meines Wissens nach gibt es eine Art Bezirks Leitung oder ähnliches. Schulleiter spielen sich oft auf aber man darf sich so etwas nicht gefallen lassen!


EinfachnurMama 
Beitragsersteller
 16.06.2017, 13:46

Das ist eine furchtbare Frau... Im Beisein meiner Tochter sagte sie wohl nicht: "Wenn sie nicht zur Einschulung da ist, hole ich die Polizei!"
Sie lässt absolut nicht mit sich reden, auch als ich gesagt habe, das die Schulärztin von der Einschulung abrät, war ihr das vollkommen egal.
"Sie MUSS eingeschult werden! oder "Natürlich wird sie dieses Jahr eingeschult"" "Das ist immerhin meine Entscheidung und nicht ihre,, ich habe das letzte Wort" - ja, das muss man sich anhören

Das ist ja nun in jedem Bundesland anders. Normalerweise geht man dann zum Schulamt und holt den Antrag selber. Oder man bekommt den im Sekretariat der zukünftigen Schule.

In NRW ging das auch mal formlos schriftlich (in Zusammenarbeit mit der Schulleitung).




EinfachnurMama 
Beitragsersteller
 16.06.2017, 13:43

Die Schulleiterin stellt sich quer und lehnt eine Zurückstellung ab, trotz der Schwierigkeiten und Defizite und dem Abraten der Schulärztin. Sie will nur eine Klasse voll bekommen, denn für Förderkinder bekommt sie mehr Geld.
Wir leben in Thüringen und nun sind es nur noch ein paar Tage, in denen wir alles mögliche geben können. Hätten wir gewusst, das man formlos einen Antrag stellen kann, hätten wir das auch von vorn herein getan.
Doch an wen nun wenden? Trotzdem einen Antrag stellen? 

Blindi56  16.06.2017, 14:05
@EinfachnurMama

Ans Schulamt dann. Ich hab damals meine Tochter gegen den Willen von Lehrer und Schulleitung von der 2. in die 1. zurücksetzen lassen (Halbjahr). Das Schreiben hatte die Schulsekretärin trotzdem aufgesetzt und es stand ausdrücklich drin: auf Willen der Eltern und gegen den Rat der Schulleitung.

Eine evtl. hifreiche Möglichkeit wäre auch, wenn die Logopädin der KITA mit dem Schulamt in Kontakt tritt, bzw. ein Gutachten schreibt, oder aber sich mit der Schulleitung in Verbindung setzt. Zumal das Kind ja bereits gefördert wird, und die Schulärztin Defizite festgestellt hat!

Andererseits gibt es ja bei Euch die Möglichkeit, dass ein Kind 3 Jahre Zeit für die ersten beiden Schuljahre hat....