Schule abbrechen wenn man Ausbildungsplatz schon hat?

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Oft setzt der Ausbilder ja voraus, dass der Azubi die Schule erfolgreich abgeschlossen hat. Abbrechen würde ich die Schule in keinem Fall und wenn er den Abschluss nicht schafft, bzw. dies abzusehen ist, sollte er definitiv mit dem zukünftigen Arbeitgeber das Gespräch suchen und seine Meinung dazu anhören. Sonst könnte der Ausbilder denken, dass die Motivation weg ist, nachdem er den Vetrag in der Tasche hat und sich das vielleicht auch auf die Ausbildungszeit übertragen könnte.
Viele Grüße!

In der Tat könnte man das. Aber was Du vergessen hast ist: Du bewirbst Dich nach der 9 Klasse mit dem Anschreiben, daß Du voraussichtlich in einem Jahr die Mittlere Reife bekommen wirst und anschließend eine Ausbildung beginnen willst. Das Unternehmen, das Dir einen Ausbildungsvertrag anbietet geht also davon aus, daß Du die Mittelre Reife schaffst, egal mit welchen Noten auch immer und dann die Ausbildung beginnst.  Wenn Du den Schulabschluß nicht schaffst, dann kannst Du den Ausbildungsvertrag vergessen, denn der Abschluß war dafür eine Voraussetzung. Also nix wars mit Sitzen bleiben und Ausbildung beginnen. Das kannst Du Dir abschreiben! 

Falls der Ausbildungsvertrag nicht unter der Voraussetzung steht, dass das Abschlusszeugnis noch vorgelegt wird, ist das möglich.

Es könnte natürlich auch ohne weiteres sein, dass der Betrieb keinen Azubi haben will, der jetzt erst mal ein Jahr rum gammeln will.

Die Ausbildungsplatzzusage ist nur vorläufig, der Arbeitgeber geht davon aus, dass du mit einem Realschulabschluss bei ihm die Ausbildung beginnst.

Schaffst du diesen Abschluss nicht, dann sind die Bedingungen für den Vertragsabschluss nicht gegeben, der Arbeitgeber ist also nicht verpflichtet, dich auszubilden, wenn du die von ihn geforderten Anforderungen (Realschulabschluss) nicht erfüllst. Der Vertrag ist hinfällig.

 Wenn er dich ohne Abschluss trotzdem nimmt, ist das pures Glück, aber keineswegs selbstverständlich!

Wenn der Ausbilder nicht vorraussetzt, dass du die Schule positiv abgeschlossen hast, natürlich. Nach der 9. Klasse ist die Pflichtschule vorbei, du kannst also jederzeit die Schule verlassen.