Schulabbruch und Wiedereinstieg?
Guten Abend,
ich besuche momentan die 11. Klasse eines Gymnasiums, da ich dort mich nicht wirklich wohlfühle und ehrlich gesagt keine Lust mehr auf diese Schule habe werde ich ab dem kommenden Schuljahr auf einer neuen Schule mein Fachabitur machen. Jetzt ist meine Frage: Kann ich mich von meiner jetzigen Schule abmelden und arbeiten gehen bis zum kommenden Schuljahr ? Oder ist dies nicht möglich ?
Ich bitte darum ausschließlich die Frage zu beantworten ohne jener Bemerkung wie „Zieh die 2 Monate noch durch“ und ähnlichem.
Gruß
2 Antworten
Nein, das Fachabitur verlangt 12 (erfolgreich absolvierte) Schuljahre. Wenn du jetzt schmeißt, darfst du bestenfalls (wenn dir nicht sogar der Zugang ganz verwehrt wird) an der neuen Schule wieder in der 11 einsteigen.
Auf der neuen Schule müsste ich so oder so in die 11 einsteigen, da es ein Fachabitur in Richtung Wirtschaft ist. Inwiefern der Zugang verwehrt ? Aus dem Grund, dass ich zwei Monate habe sausen lassen ?
Gegenfrage : wie alt bist Du - bzw. unterliegst Du noch der (Berufs-)Schulpflicht?
Also kannst Du selbst Dich ehedem nicht von der Schule abmelden. Eine solche Abmeldung ist ausschließlich mit Zustimmung der ! Erziehungsberechtigen möglich. Brichst Du jetzt die Schule ab, so musst Du Dich an einer Berufsschule anmelden, um Deiner Schulpflicht nachzukommen.
Es ist mir bewusst, dass ich mich nur mit Zustimmung meiner Eltern abmelden kann, allerdings: Warum muss ich mich an einer Berufsschule anmelden, wenn ich doch auf der neuen Schule genommen wurde und dort ins neue Schuljahr starte ?
Weil Du schulpflichtig bist - und das an jedem Tag außer in den Ferien.
17, soweit ich weiß unterliege ich der Schulpflicht.