Schülerpraktikum nachholen?

3 Antworten

Das kommt einzig und allein auf das Schulgesetzt Deins Bundeslandes und entsprechende Verordnungen des Ministeriums an. Schulpflicht ist ein erheblicher Eingriff in die Freiheitsrechte und muss daher gesetzlich geregelt werden. Was da nicht geregelt ist, ist freiwillig.

Nach meiner Kenntnis werden Schülerpraktika i.d.R. durch die Schulkonferenz beschlossen und sind verpflichtend. Als schulische Veranstaltung. Ob eine Krankschreibung zu einer Nachholpflicht in den Ferien führt, kann ich so allgemein nicht sagen.

Ja, sei froh das dies so sein darf und erlaubt ist!

Denk bitte mal, was wäre für dich die Konsequenz, wenn nicht? Weißt du eigentlich, wofür dies Bestandteil sein soll? Und worin dieses fundiert ist?

Wenn das Praktikum bestandteil des Abschlusses ist, müsst du es nachholen.