Schülerjob bei Bürgergeld?


29.03.2024, 20:19

Jetzt hab ich das noch gefunden!

1 Antwort

Im Prinzip hast Du Recht, wenn das Kind unter 25 Jahre alt ist, Schüler, Azubi oder Stundent bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - macht, gilt seit Juli 2023 auf Erwerbseinkommen der erhöhte Grundfreibetrag.

Das Kind kann also bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden darf.

Kinder die noch zur Schule gehen, dürfen in den Ferien in einem Ferienjob sogar unbegrenzt verdienen.

Aber nun kommt das aber, der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen kann meiner Ansicht nach erst ab der Vollendung des 15 Lebensjahres gelten, weil erst ab da eine Person als arbeitsfähig gilt.

Erst dann greifen die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll bzw.für den genannten Personenkreis der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen.

Das aber alles angerechnet werden kann ist auch da falsch, es muss auf Erwerbseinkommen der Grundfreibetrag von 100 Euro ohne Anrechnung bleiben.

Marry911 
Fragesteller
 29.03.2024, 20:13

Dankeschön, hast du da vielleicht Links für die Paragraphen?

Also mehr als 100 € verdient sie nicht, eher so 80-90€ monatlich

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isomatte  29.03.2024, 22:19
@Marry911

Fachliche Weisungen der Jobcenter Paragrafe 11 - 11 b SGB - ll, findest Du im Internet.

Musst aber auf die aktuelle Fassung ab Juli 2023 achten.

Bitteschön

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