Schülerjob bei Bürgergeld?
Hallo :)
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen, der sich da gut auskennt...
Meine zwei minderjährigen Töchter und ich beziehen Bürgergeld und die Jüngere, 13 Jahre, macht seit Kurzem einen Schülerjob- Zeitung austragen.
Das Jobcenter möchte nun den kompletten Verdienst als Einkommen anrechen, aber wenn ich mich nicht täusche, hat sich da doch vom Gesetz her was verändert.
Schüler können meines Wissens jetzt anrechnungsfrei was dazu verdienen oder?
Ich bräuchte da eine eine Antwort mit gesetzlicher Untermauerung und hoffe auf Hilfe.
Vielen Dank im Voraus :)
Jetzt hab ich das noch gefunden!
1 Antwort
Im Prinzip hast Du Recht, wenn das Kind unter 25 Jahre alt ist, Schüler, Azubi oder Stundent bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - macht, gilt seit Juli 2023 auf Erwerbseinkommen der erhöhte Grundfreibetrag.
Das Kind kann also bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden darf.
Kinder die noch zur Schule gehen, dürfen in den Ferien in einem Ferienjob sogar unbegrenzt verdienen.
Aber nun kommt das aber, der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen kann meiner Ansicht nach erst ab der Vollendung des 15 Lebensjahres gelten, weil erst ab da eine Person als arbeitsfähig gilt.
Erst dann greifen die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll bzw.für den genannten Personenkreis der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen.
Das aber alles angerechnet werden kann ist auch da falsch, es muss auf Erwerbseinkommen der Grundfreibetrag von 100 Euro ohne Anrechnung bleiben.
Dankeschön, hast du da vielleicht Links für die Paragraphen?
Also mehr als 100 € verdient sie nicht, eher so 80-90€ monatlich