Elterngeld Bürgergeld?

2 Antworten

Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet - dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Mehrlingskinder erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe steht das Elterngeld damit zusätzlich zur Verfügung.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752

Alles Gute für dich!

Gugumigu 
Fragesteller
 14.12.2023, 12:32

Danke! So hab ich das auch gelesen.
Dennoch sagten mir zwei Damen am Telefon, dass dies nicht der Fall sei

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isebise50  14.12.2023, 12:35
@Gugumigu

Dann frag die Damen, was denn das BMFFSJ mit seiner Infoseite sagen möchte.

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Gugumigu 
Fragesteller
 19.01.2024, 16:07
@isebise50

Habe den Bescheid eingereicht und die haben den Freibetrag abgelehnt. Ich solle es mit der elterngeldstelle abklären? Ich blick da nicht mehr so durch.

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Wären die 300,00 Elterngeld bzw 250,00 anrechnungsfrei oder nicht ?

Nein, leider nicht.

Gugumigu 
Fragesteller
 14.12.2023, 14:08

Jeder sagt was anderes 🤔 auf der bmffsj seite steht es gibt da einen Freibetrag

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