Schriftliche Vereinbarung - als Kopie gültig?

3 Antworten

Wenn die Vereinbarung auch mündlich geschlossen werden könnte, wovon auszugehen ist, dann natürlich auch in der von dir beschriebenen Weise.


CAlgernon 
Fragesteller
 02.11.2021, 19:50

Ich denke nicht das sie das kann, denn es bezieht sich auf die Rechte der angefertigten Werke. Die hat normalerweise der Designer. Allerdings habe ich alles entworfen und er wird es lediglich digital umsetzen.

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CAlgernon 
Fragesteller
 02.11.2021, 19:59
@CAlgernon

Davon mal ab, ist eine mündliche Verabredung ohne Zeugen im Wirtschaftsleben im Grunde nichts „wert“.

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"Rechtskräftig" ist so ein Wort, das gerne gebraucht wird, ohne seine Bedeutung genau zu kennen. Auf Verträge ist es nicht anwendbar.

Wenn ihr eine Einigung erzielt habt und die Schriftform nicht vorgeschrieben ist (wovon man hier ausgehen kann), dann ist ein Vertrag entstanden. Wenn alles passt, ist der auch wirksam.

Die (optionale) schriftliche Dokumentation ist nützlich, um den Inhalt der Vereinbarung im Streitfall belegen zu können. Dabei ist es m.E. von untergeordneter Bedeutung, wie das Dokument entstanden ist.

IANAL


CAlgernon 
Fragesteller
 04.11.2021, 11:51

„"Rechtskräftig" ist so ein Wort, das gerne gebraucht wird, ohne seine Bedeutung genau zu kennen. Auf Verträge ist es nicht anwendbar.“

Ja, da hast Du recht. Dann so:

Gab es ein rechtskräftiges Urteil oder ein Beschluss woraus hervorgeht, dass diese Form einer Vereinbarung wirksam ist? (brauche jetzt keine erneute Antwort)

Danke für Deine Antwort.

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Für die Einräumung von Nutzungsrechten ist keine Schriftform vorgeschrieben. Die Einräumung kann also durchaus "formlos" wie hier vorgeschlagen erfolgen.


CAlgernon 
Fragesteller
 02.11.2021, 20:10

Eine mündliche Verabredung ohne Zeugen im Wirtschaftsleben ist im Grunde nichts „wert“, meinst Du nicht? Denn normalerweise ist es so, dass der Designer die Rechte hat. Es gab schon Fälle, wo Firmen nicht mal die Farbe an ihrem Logo ändern durften. Das ist mir zu schwammig. Deshalb möchte ich es so machen. Dennoch bleibt die Frage ob es so auch rechtskräftig (ohne Zeugen) ist?

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KuarThePirat  02.11.2021, 20:15
@CAlgernon

Du hast sowohl das digitale Dokument als auch die eMails mit der es hin und hergeschickt wurde. Das ist sicherlich aussagekräftiger als irgendein Zeuge.

Du kannst es entweder noch digital unterzeichnen lassen mit entsprechendem Zertifikat. Das ist im Wirtschaftsleben mittlerweile üblich und rechtssicher. Wenn ihr das nicht könnt, dann kannst du die Unterschrift von einem Notar kostenpflichtig beurkunden lassen.

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