Schriftliche Abschluss Prüfung. Koch/Köchin bestanden oder nicht?

2 Antworten

Aus der Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin) vom 13. Februar 1998: "Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann."

Mit anderen Worten: Keine "6" aber 1 x oder 2 x ne "5" = muendliche Pruefung. Du hast 1 x ne "5"!

Tut mir leid, aber wie schon geschrieben, bis du in einem Fach durchgefallen. Also nicht bestanden.

Du kannst aber eine mündliche Prüfung ablegen. Wobei es nicht einfach ist, bei einer mündlichen Prüfung 8 fehlende Punkte aufzuholen. Da muss die mündliche Prüfung schon ziemlich ordentlich ausfallen.

DerCAM  01.06.2014, 02:31

Wenn ich mich nicht verrechnet habe, muessten in der muendlichen Pruefung jetzt wohl mindestens 66 Punkte erreicht werden (2:1 Wertung).

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