Schnittverbot auch bei der Entfernung von Brombeersträuchern gültig?
Gemäß dem Schnittverbot ist der Baum- und Strauchschnitt von März bis September eingeschränkt. Gilt dies auch für wild wachsende Brombeersträucher, die z.B. ein Grundstück regelrecht überwuchern? Meine Frage bezieht sich nicht auf die Pflege, sondern eine vollständige Rodung. Wir wohnen in Niedersachsen, falls das relevant ist.
2 Antworten
Gilt nicht für wilde Brombeeren.
Streng laut Gesetz ist das auf den Stock setzten von Büschen auch auf privatem Grund nicht erlaubt.
Pflegeschnitte sind jedoch zulässig.
Grund ist es brütende Vögel zu schützen.
Da sich aber in wilden Brombeeren keine Vögel festsetzen ist das Gesetz in dieser Beziheung sinnlos.
Selbst wenn dich Nachbarn anzeigen würden, würde die Behörde dies kaum verfolgen.
TIPP: Wende dich an die Gemeinde und verlange eine Ausnahmegenehmigung, dann bist du auf der sicheren Seite.
Ich hab schon viele Büsche außerhalb der Schnittsaison entfernt und meine ganzen Eschen niedschneiden lassen alles mit Ausnahmegenehmigung.
Es geht ja um nistende Vögel. Schau mal hier rein.
https://niedersachsen.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/tipps-haus-garten/13925.html
Oder. aus
https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/37131_Geh%C3%B6lze_Jetzt_hat_die_Heckenschere_Pause
Für Privatgärten gilt das Verbot für den Baumschnitt zwar nicht; Hecken und Gebüsche dürfen dort aber ebenfalls ab März nicht stark zurückgeschnitten werden. Nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind erlaubt.
Also heute und morgen, dann müssen Sie bis zum Herbst weiter wuchern.