Schlüssel für Mietwohnung nach 2 Monaten immernoch nicht erhalten?
Mein Freund und ich wohnen seit 01.10 in unserer eigenen Wohnung.
Wir haben viele Probleme mit ihr und haben deswegen schon Mietminderungen eingereicht. Zum einen sind die Fenster nicht richtig abgedichtet (20%)und der Keller ist nicht nutzbar(5%). Jetzt ist meine Frage: wir warten seit 2 Monaten auf den Hoftorschlüssel (man muss erst da durch, um zu den Wohnungen zu kommen) und haben immernoch keinen bekommen. Entweder einer muss zuhause bleiben oder wir müssen uns absprechen, um in die Wohnung reinzukommen. Der Vermieter ist sehr alt und wohnt weiter weg. Der Verwalter kümmert sich um alles, aber Verantwortung kennt er anscheinend nicht.
Auf den Wohnungsschlüssel haben wir ihn im Oktober mehrmals angeschrieben, er meinte jedes Mal, dass er den herbringt. Er wohnt in derselben Stadt.
Kann ich wieder eine Mietminderung anfordern? Und in den Brief reinschreiben, dass der Verwalter sich(mal wieder) um nichts kümmert? Er hatte uns vor seinem letzten Urlaub angeblich einen Hoftorschlüssel vorbeigebracht. Jetzt ratet mal, wer alleine rausgegangen ist, mit dem angeblichen Hoftorschlüssel, und sich ausgesperrt hat, weil der Schlüssel nicht gepasst hatte.
Übrigens ist er jetzt wieder im Urlaub.
Danke schonmal.
3 Antworten
Unabhängig von der rechtlichen Situation:
Wenn der Verwalter in der selben Stadt wohnt dann fahrt doch hin und holt den Schlüssel.
Klar ist der im Unrecht, aber die beschriebene Situation ist für euch doch einfach nur mühsam und lässt sich so schneller lösen
Ich habe kein Auto und er wohnt in einem anderen Stadtteil, der nicht gerade um die Ecke ist. Wir wissen nicht einmal, ob er den Schlüssel gemacht hat. Der meinte er lässt ihn nachmachen und bringt den zu uns.
Mietminderungen werden nicht angefordert sondern durch Zahlung einer verminderten Miete vorgenommen, vorausgesetzt, der Vermieter ist nachweislich über den Mangel informiert.
Es wäre zu beachten, dass Mängel, die bereits bei Mietbeginn festgestellt aber nicht unter Fristsetzung gerügt wurden, nicht zur Mietminderung führen können. Dennoch gehören sie beseitigt.
Eine schriftliche Aufforderung unter Fristsetzung zur Herausgabe des Torschlüssels wäre unbedingt durch Einwurfeinschreiben erforderlich. Verstreicht die Frist wiederum fruchtlos, ist die Ersatzvornahme > neues Torschloss mit entsprechender Schlüsselanzahl für weitere Mieter/Eigentümer/ Verwalter < entsprechend §536 a BGB möglich. Die Kosten werden von dir mit der nächsten Miete verrechnet. Der Eigentümer ist mit gleiche Schreiben zu informieren.
Wenn du eigentlich gar keinen Zugang zu der Wohnung hast, brauchst du eigentlich GAR KEINE Miete zahlen. Das musst du dem Verwalter aber mit KONKRETEM Termin ankündigen.