Schlüssel bei der Post verloren gegangen?
Ich habe vor einem Monat,zwei Schlüssel verschickt. Da ich sehr sehr selten Briefe usw. verschicke,habe ich die Schlüssel in einen normalen Briefumschlag gepackt und in den Briefkasten geworfen (kein einschreiben) Natürlich ist der Brief verloren gegangen. Die Leute bei denen ich das FSJ gemacht und von denen ich den Schlüssel bekommen habe,meinen ich werde für 40 Schlösser bezahlen müssen...ich bin 18 und gehe zur Schule und meien Eltern haben jetzt auch nicht soooo viel Geld. Ich meine die Wahrscheinlichkeit,dass jmd die Schlüssel findet und sich denkt,ja die gehören genau dahin liegt doch bei 0%. Können sie mich trotzdem dazu zwingen? Was soll ich tun...Ich habe bei der Nachforschung der Post angerufen,aber was wenn sie ihn nicht finden? Bitte ich brauche dringend hilfe...
2 Antworten
Was sehr warscheinlich ist, ist dass der Brief in den Sortiermaschinen aufgerissen ist, da er mit einem Schlüssel darin eher unförmig ist. Wenn ich also raten müsste würde ich sagen, das er auf dem Postweg beschädigt wurde. Ob man jetzt allerdings den Inhalt, sprich den Schlüssel deiner Sendung zuordnen kann ist fraglich. Aus dieser Sicht gibts auch nichts von der Post, da normale Briefsendungen nicht versichert sind.
Trotzdem glaube ich nicht dass du Schuld bist an dem Verlust des Schlüssels.
Auszug aus einem Artikel von die Welt
"Nicht jeder verlorene
Schlüssel führt automatisch zu hohen Schadenersatzansprüchen des
Vermieters. Voraussetzung ist ein Verschulden des Mieters am
Schlüsselverlust und eine tatsächlich bestehende Missbrauchsgefahr. So
muss ein Mieter in der Regel keinen Schadenersatz leisten, wenn ihm zum
Beispiel die Tasche samt Schlüssel gestohlen wurde. Ihn trifft keine
Schuld.
Auch wenn der
Schlüssel in einen Fluss oder die Kanalisation gefallen ist oder ein
Finder mit dem verlorenen Schlüssel nichts anfangen kann, weil keine
Zuordnung zu einem Haus oder einer Wohnung möglich ist, entfallen
Schadenersatzforderungen des Vermieters. Es besteht keine
Missbrauchsgefahr. Vertragsklauseln, nach denen Mieter unabhängig von
einem Verschulden für Schlüsselverluste haften, sind unwirksam.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 205/13)
hat aber in dieser Woche entschieden, dass ein derartiger
Schadenersatzanspruch voraussetzt, dass der Vermieter die Schließanlage
auch tatsächlich ausgetauscht hat. Solange dies nicht geschieht, hat der
Vermieter keinen Schaden und kann auch keine Forderungen stellen."
Ein auf dem Postweg verloren gegangener Schlüssel sollte also eig. keine Gefahr darstellen dass der "gefundene Schlüssel" missbraucht werden kann.
Sollte sie mit so etwas drohen würd ich zur Sicherheit vllt einen Anwalt in Erwägung ziehen. Also ein Erstgespräch um deine Möglichkeiten zu klären. Die Sache sollte nicht eskalieren. Hoffe doch aber nicht dass man das gerichtlich klären muss ^^
Das hoffe ich auch...
Naja dankeschön :) Die Antwort hat mich sehr beruhigt. Ich danke vielmals ^-^
Der Schlüssel wurde vermutlich von der Sortiermaschine aus dem Umschlag gedrückt. (Feste Gegenstände gehören in einen Luftpolsterumschlag) Frag doch mal im für dich zuständigen Briefzentrum nach, der Schlüssel wurde sicherlich gefunden.
Oh Man dankeschön,das macht mir Mut :) Soll ich es der Cheffin einfach sagen? Oder macht man es vor Gericht....meine alte Cheffin hasst mich nämlich und ich glaube es geschieht ihr nur recht,wenn ich es zahlen muss :/