Schlag ins Gesicht was muss ich erwarten.....?
Am Wochenende war ich feiern und meine ex Freundin war auch da und hat mit einem Typen vor mir rum gemacht weil ich sehr besoffen war, war ich so dumm und hab dem Typen auf die Nase geschlagen (was ich bereue). Er hatte noch eine Brille auf wo ich aber nicht weiß ob die einen Schaden davon getragen hat. Ich habe mich noch am gleichen Abend bei ihm endschuldigt und wir hatten ausgemacht das wir telefonieren wegen den weiteren Schritten (an dem Abend hat er die Polizei nicht gerufen). Jedoch meldet er sich nicht auf meine Anrufe, ich weiß nur das die Nase nicht gebrochen ist und auch sonst weiter nichts schlimmes war außer einer Schwellung im Gesicht. Da er sich jetzt nicht mehr meldet ist meine frage was ich für strafen erwarten kann wenn er im Nachhinein eine Anzeige macht. Zu mir ich bin 20 Jahre alt und hab bis jetzt keine Anzeigen.
4 Antworten
Warte doch erstmal, ob er überhaupt was macht.. vermutlich gar nichts
in Zukunft trink nicht soviel
§ 223 StGB und § 823 BGB.
Anzeige wegen Körperverletzung. Zeugen gab es ja sicherlich genug. Tipp von meiner Seite: Lass den Alkohol aus dem Balg, wenn du ihn nicht verträgst.
Ok ja das hab ich mir auch vor genommen
Aber was würde die Strafe zu Folge haben also was kann ich da erwarten wenn es soweit kommt?
Schreib ihm nochmal und sag, er darf dir im Gegenzug ebenfalls eine reinhauen, wenn er das möchte, da du ein betrunkener Idiot warst. Sag ihm außerdem, dass da die Eifersucht mit dir durchgegangen ist und du es natürlich respektierst, wenn deine Exfreundin sich nun für jemand anderen entschieden hat.