Schenkung Ablauf?

5 Antworten

dann solltest du wissen, dass seine Tochter zu 50% erbberechtigt ist.Und deine Aufgabe als Betreuerin sollte sein, dass du dir bewusst bist, dass solche Entscheidungen sehr schnell juristisch von der Tochter angefochten werden können.

Mit Datum der Schenkung kannst du erst 10 jahre nach Ablauf dieses Schenkungsjahres getrost drüber verfügen. Aber davor fällt es in die Erbmasse, wenn dass die tochter beanstandet, musst du gemäß ihrem Pflichtteilerbe zurückzahlen.

Was Steuer angeht, kann dich das Finanzamt informieren, wird aber erst interssant, wenn du das Geld in den Händen hast.

Viel besser wäre es ein monatliches - gerne grosszügiges - Salär. Es wäre gar nicht so schlecht, er meldet dich bei der Minijob Börse an. Bis 480 Euro ist es für dich steuerfrei und du bist auch versichert usw.

Solltest du Schenkung annehmen, dann sei so gut, und melde dich VORHER in einer Rechtsschutzversicherung an. Ich sehe da Probleme seitens der Tochter auf dich zukommen. Erkundige dich, wie das gehandhabt.

Und noch mal ganz wichtig: Schenkung und Pflegeheimkosten/Sozialamt. Die können das zurückfordern - hier gilt auch 10 jahresfrist. Natürlich nur, wenn das übrige Vermögen aufgebraucht ist, erst danach dann.....

Das habe ich aber recherchiert eben im internet, hilfreich ist es, du erkundgist dich, ob das stimmt so......

Das mit dem Notar ist eine gute idee der anderen. Der weiss, wie das geht mit den 10 jahren usw.

Ja, er kann dir diese Summe schenken. Eine Schenkung ist notariell zu beglaubigen. Eine Kopie der Schenkungsurkunde wird vom Notar an das Nachlassgericht gesendet. Wenn du diese Summe überwiesen bekommst, weiß es ja deine Bank. Diese verlangt wahrscheinlich eine Auskunft über die Höhe der Summe. Die Bank und das Nachlassgericht informieren das Finanzamt. Dieses fordert dich dann auf, die Steuern an sie zu überweisen.


emma738281727 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 12:06

Okayy perfekt dankeschön !

Dein Bekannter kann mit seinem vermögen machen, was er möchte. Er sollte mit dir einen Schenkungsvertrag (notariell) abschließen, damit die Schenkung auch der Tochter gegenüber rechtskräftig nachgewiesen werden kann.

Die Schenkung ist anzeigepflichtig beim Finanzamt.

Ggf. kann die Tochter im Erbfall einen Pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen, sollte der Bekannte innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung sterben.


emma738281727 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 12:02

Vielen Dank!

Möchte er es dir schenken oder vererben? In beiden Fällen empfehle ich, einen Notar aufzusuchen. Natürlich kann er dir den Betrag überweisen. Du musst es dem Finanzamt melden.

Irgendwie riecht das Ganze jetzt schon nach einem riesigen Ärger, sollte der Erbfall eintreten.

Ihr macht am besten einen Notartermin und klärt das ganz professionell.