Scheidung Zahnspange
Nach einer Scheidung benötigt ein Kind aus der vorherigen Ehe eine Zahnspange. Es müssen 20 Prozent der Behandlungskosten selbst getragen werden, die am Ende der Behandlung von der KV zurückerstattet werden. Der Vater muss die hälfte zuzahlen und sollte auch die die Rückerstattung zurück bekommen. Was kann oder muss er machen das die Mutter nicht das Geld einsteckt und ihm nicht zurück gibt.
5 Antworten
Der Vater muss normalerweise nicht die Hälfte der Zuzahlung übernehmen! Normalerweise ist das die Pflicht des Elternteils, der das Sorgerecht hat und bei dem das Kind versichert ist (in den meisten Fällen alles die selbe Person). Denn in der Regel zahlt der Vater ja Unterhalt und damit ist rechtlich alles abgegolten (das gilt übrigens auch für Kosten von Schulsachen, Ferienreisen usw... alles schon im Unterhalt mit drin)!
Natürlich wäre es für das Kind gut, wenn die Eltern sich da nicht streiten und schauen, dass sie das schnell geregelt bekommen.
Wenn Du also deine Ex Frau unterstützen willst, damit dein Kind die nötige Spange schnell bekommt und es da keine Probleme gibt, würde ich das Ganze mit einem Vertrag regeln. Der Vater verpflichtet sich in dem Vertrag die Zuzahlungen zur Hälfte zu zahlen und die Mutter verpflichtet sich diese zurück zu zahlen, sobald diese erstattet wurden.
Im Idealfall vom Notar beglaubigen lassen. Die paar Euro würd ich da investieren, da es bei der Erstattung oft um etliche Hundert Euro geht (hab die Erstattungen selber oft genug bearbeitet ^^).
Wie hoch ist der Betrag denn konkret, der vorgestreckt werden muss? Wenn die Erstattung von der KV direkt an die Mutter ausgezahlt wird und es von vornherein sicher ist, dass es erstattet wird, könnte die Mutter das dann nicht vorab alleine auslegen?
Hallo,
da gibt es keine einheitliche Regelung. Am besten bei der aktuellen Krankenkasse nachfragen, wie es dort gehandhabt wird, wenn die Eltern getrennt leben. Erstattung an das Mitglied,über das das Kind versichert ist? An die Person, die das Sorgerecht hat? An die Person, die die bezahlten Eigenanteilsrechnungen vorlegen kann? ....
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__29.html
Die Entscheidung trifft immer die gesetzliche Krankenkasse, bei der das Kind bei erfolgreichem Behandlungsabschluss versichert ist (für alle Eigenanteile während der Behandlung).
Gruß
RHW
Wenn das Kind bei der Mutter versichert ist, zahlt die Mutter die 20 % und bekommt zum Ende der Behandlung auch alles zurück. Ist das Kind beim Vater versichert, sollte es der Vater übernehmen. Man könnte auch für das Kind ein Konto anlegen, wo dann zum Ende der Behandlung das gesamte Geld eingezahlt wird, so hat das Kind später was für die Ausbildung, Führerschein usw.
Lasst halt beim Kind die Spange rausnehmen, dann kostest es auch nichts mehr.
Ja, das ist bestimmt die beste Lösung. Erstens ist der bereits bezahlte Eigenanteil dann weg, zweitens zahlt man häufig für die Entbänderung drauf, drittens hat das Kind die Spange umsonst getragen und immer noch schiefe Zähne. Super.