Schäferhund nrw Gesetz

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Hallo,

in NRW greift die 20/40 Regel, d.h. wenn dein Hund über 20kg oder über 40cm ist, musst du deine Sachkunde nachweisen. Der DSH steht in keinem Bundesland auf der Liste. Der Hund muss bei der Stadt gemeldet werde, und die PErson die ihn führt muss die "Zuverlässigkeit" haben, dass hat man laut Gesetz aber erst mit dem 18 Lebensjahr - es steht aber nicht expilizit drin, dass der Besitzer über 18 sein muss,

(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.

(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.

(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.

(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend....

Hundegesetz NRW

Er gilt LEIDER nicht als Listenhund,aber einen Sachkundenachweis musst Du trotzdem machen!

Urhundtyp  21.06.2014, 10:13

Übrigens zählt der Deutsche Schäferhund in USA als gefährlichster Hund Nummer Eins. Hier bei uns nur deshalb nicht,weil er Polizeihundstatus hat. Ich persönlich finde ihn schrecklich!

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