Sachkundenachweis NRW?
Hallo, Ich habe 2003 für unseren Hund einen Sachkundenachweis gemacht. Dieser Hund ist vor 3 Monaten gestorben. Wenn wir uns einen anderen Hund (kein Listenhund) zu legen, muss man dann einen neuen Sachkundenachweis machen ? Ich wohne in NRW.
Danke , Gruß, Matte
3 Antworten
Diese Frage stellt ihr am besten euerer Gemeinde. Die werden es euch 100%ig und zuverlässig sagen können ohne das es hinterher Ärger gibt.
Ich sage ganz klar: Nein, ihr braucht keinen neuen. Ich weiß aber halt auch nicht ob das nicht in manchen Gemeinden vielleicht anders ist.
Geht also einfach auf NR sicher, schadet nie.
wenn du innerhalb eines Jahres nach dem Tod des 1. Hundes dir einen neuen zulegst brauchst du keinen neuen zu machen.
Hallo,
das ist im Hundegesetz NRW klar geregelt.
Erstens brauchst du diesen Sachkundenachweis ja nicht nur für "gefährliche" Hunde, sondern in NRW auch für "große" Hunde. Das sind Hunde, die entweder mehr als 20 kg wiegen und/oder 40 cm Schulterhöhe haben. Für kleinere Hunde brauchst du diesen Nachweis nicht.
Ansonsten gilt der Sachkundenachweis auch, wenn die Unterbrechung zwischen einer Hundehaltung nicht länger als 3 Monate beträgt. (An- und Abmeldedatum bei der Hundesteuer gelten dabei als "Stichtage".
Ist die Unterbrechung länger als 3 Monate gewesen, ja, dann musst du diesen Nachweis für einen "großen" Hund neu machen.
Gutes Gelingen
Daniela
Kurze aber wichtige Ergänung:
Die 3-Monats-Unterbrechungsfrist ist mittlerweile durch eine neue Verwaltungsvorschrift aufgehoben worden.
Wer einmal den Sachkundenachweis bestanden hat, muss diesen nicht bei jedem neuen Hund wiederholen. Die Sachkundebescheinigung hat also kein Ablaufdatum.
doch, das Hundegesetz besagt ganz klar, dass die Unterbrechung zwischen der Haltung "großer" Hunde nicht länger als 3 Monate betragen darf. Danach ist man nicht mehr "sachkundig" (lol)