Sachbeschädigung?

3 Antworten

Wäre wohl eher rein Fall für die Versicherung. Die wird das entsprechend prüfen.

"wenn der Lehrer einem das Handy kaputt macht muss er das doch bezahlen"

In der Regel ja, kommt evtl. noch auf die konkreten Umstände an. Am Besten schilderst du wohl mal was konkret vorgefallen ist.

"und wenn er es nicht bezahlt kann ich dann zum Anwalt gehen"

Zum Anwalt kannst du immer gehen. Zuerst einmal gibt der dir nur Rat oder nimmt - in deinem Namen - Handlungen vor, die du (zumindest bei solchen Werten und in 1. gerichtl. Instanz) theoretisch auch selbst vornemen könntest (was aber nicht unbedingt zu empfehlen wäre, wenn du dich mit der Materie nicht auskennst).

"Sachbeschädigung"

Dafür bräuchte es auch noch mind. Vorsatz von ihm bzgl. der Beschädigung.

CherryFina  23.05.2023, 23:57

Fahrlässigkeit reich, Vorsatz ist nicht erforderlich. Sonst ist dem nicht hinzuzufügen.

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asdundab  23.05.2023, 23:58
@CherryFina

Nein, eine fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht starbar, vgl. § 15 StGB.

Damit ob man Schadenersatz fordern kann hat das erstmal nicht direkt zu tun, bzw. schließt das Nichtvorliegen einen Anspruch auf Schadenersatz hier jedenfalls nicht aus.

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CherryFina  23.05.2023, 23:59
@asdundab

Zivilrechtlich ist man dennoch zum Schadenersatz verpflichtet. Hinsichtlich der Strafbarkeit hast du natürlich recht.

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asdundab  24.05.2023, 00:00
@CherryFina

Wo gibt es denn bitte im Zivlrecht den Begriff der "Sachbeschädigung"?

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asdundab  24.05.2023, 00:01
@CherryFina
"Zivilrechtlich ist man dennoch zum Schadenersatz verpflichtet."

Des Weiteren würde ich annehmen, daß das aus der Gesamtheit meiner Antwort auch eindeutig hervorgeht, daß das so ist.

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asdundab  24.05.2023, 00:09
@CherryFina

Ja klar, das ist aber halt immernoch keine "Sachbeschädigung".

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CherryFina  24.05.2023, 00:12
@asdundab

Verletzung am Eigentum ist nach gängiger Auffassung eine Sachbeschädigung.

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Fatih91525 
Fragesteller
 24.05.2023, 15:36
@CherryFina

ich hab bedenken das der Richter oder Anwalt sagt der Lehrer hat immer recht und er somit einfach davon kommt

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Wer einen Schaden verursacht, muß ihn begleichen. Was soll das mit dem Beruf des Schadensverursacher zu tun haben?

...und wenn er es nicht bezahlt....

Da müßtest du erstmal verraten, warum er es nicht bezahlt. Was sagt seine Haftpflichtversicherung dazu?

...kann ich dann zum Anwalt gehen?

Das kannst du machen. Da aber der Sachverhalt aufgrund deiner lückenhaften Angaben unklar ist, kann Niemand wissen, ob man die Tätigkeit des Anwalts als erfolgversprechend ansehen könnte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung