S-Bahn Scheiben einschlagen, Notfall, Strafe

6 Antworten

Das ist ganz normale Sachbeschädigung. Zu zahlen hat der Verursacher. § 823 BGB Schadensersatzpflicht.

Abgesehen davon, dass die Bahn für die Platzangst nichts kann, deine geschilderte Situation ich keinesfalls als Notfall betrachte, Du die Bahn unter diesen Umständen so oder so nicht verlassen solltest (Stromschiene/Lebensgefahr), bin ich mir fast sicher, dass bei stehenden Zügen sich die Türen öffnen lassen, ein einschlagen der Scheiben also gar nicht notwendig ist.

Selbst wenn es Notwehr wäre, auch dann haftet man oft per Zivilrecht für Schaden, den man dadurch tätigt.

Notwehr ist der strafrechtliche Aspekt. Wird Notwehr bejaht, wird du nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, bzw erhältst keine Strafe wie Gefängis, Geldstrafe,...

nein ist es nicht.

Das kann doch niemals Strafbar sein bzw. den Schaden übernimmt doch in jedem Fall die Bahn oder

nein da dies kein notfall war/wäre. jedenfalls nicht für die bahn. dies würde als missbrauch gewertet werden und der verursacher des schadens also der der die scheibe eingeschlagen hat der muss auch den schaden übernehmen und das wird teuer.


0Faust0 
Beitragsersteller
 19.11.2014, 17:02

Bitte steht wo geschrieben?

FlauzeMausch  19.11.2014, 20:50
@0Faust0

wenn eine s-bahn im tunnel steht und es keine aufforderung gibt diesen zug sofort zu verlassen aufgrund zb brand ect dann ist es missbrauch die scheibe einzuschlagen. frag doch einfach mal bei der bahn nach.

solange es nicht brennt oder akute gefahr für leib und leben besteht ( für alle passagiere) ist und bleibt es sachbeschädigung.

Ist es in so einem Fall legitim

Nein. Wenn eine Evakuierung der Bahn bei einem Nothalt erforderlich wäre, dann würde diese Evakuierung vom Fahrer angeordnet und überwacht werden. Und solange er das nicht tut, ist die Bahn selbst sicherer als der Tunnel.


0Faust0 
Beitragsersteller
 19.11.2014, 17:03

Okay gut, aber wenn jemand Platzangst hat kann man nicht erwarten das diese Person voll handlungsfähig ist !

Wer kommt für den Schaden auf? Und wo steht es?

Jenerdergaehnt  19.11.2014, 17:11
@0Faust0

Das steht nirgenswo geschrieben. Das entscheidet im Streitfall ein Richter.

0Faust0 
Beitragsersteller
 19.11.2014, 17:03

Okay gut, aber wenn jemand Platzangst hat kann man nicht erwarten das diese Person voll handlungsfähig ist !

Wer kommt für den Schaden auf? Und wo steht es?