S-Bahn Scheiben einschlagen, Notfall, Strafe
Sollte die S-Bahn wie in diesem Fall http://www.mopo.de/polizei/harburg-173-fahrgaeste-aus-s-bahn-evakuiert,7730198,29086588.html
mitten im Tunnel z.B. stehen bleiben 60-90 min, man bekommt Platzangst oder, der gleichen.
Ist es in so einem Fall legitim die Scheiben von innen einzuschlagen und das Freie zu suchen ?
Das kann doch niemals Strafbar sein bzw. den Schaden übernimmt doch in jedem Fall die Bahn oder?
lG
6 Antworten
Das ist ganz normale Sachbeschädigung. Zu zahlen hat der Verursacher. § 823 BGB Schadensersatzpflicht.
Abgesehen davon, dass die Bahn für die Platzangst nichts kann, deine geschilderte Situation ich keinesfalls als Notfall betrachte, Du die Bahn unter diesen Umständen so oder so nicht verlassen solltest (Stromschiene/Lebensgefahr), bin ich mir fast sicher, dass bei stehenden Zügen sich die Türen öffnen lassen, ein einschlagen der Scheiben also gar nicht notwendig ist.
Selbst wenn es Notwehr wäre, auch dann haftet man oft per Zivilrecht für Schaden, den man dadurch tätigt.
Notwehr ist der strafrechtliche Aspekt. Wird Notwehr bejaht, wird du nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, bzw erhältst keine Strafe wie Gefängis, Geldstrafe,...
nein ist es nicht.
Das kann doch niemals Strafbar sein bzw. den Schaden übernimmt doch in jedem Fall die Bahn oder
nein da dies kein notfall war/wäre. jedenfalls nicht für die bahn. dies würde als missbrauch gewertet werden und der verursacher des schadens also der der die scheibe eingeschlagen hat der muss auch den schaden übernehmen und das wird teuer.
wenn eine s-bahn im tunnel steht und es keine aufforderung gibt diesen zug sofort zu verlassen aufgrund zb brand ect dann ist es missbrauch die scheibe einzuschlagen. frag doch einfach mal bei der bahn nach.
solange es nicht brennt oder akute gefahr für leib und leben besteht ( für alle passagiere) ist und bleibt es sachbeschädigung.
Ist es in so einem Fall legitim
Nein. Wenn eine Evakuierung der Bahn bei einem Nothalt erforderlich wäre, dann würde diese Evakuierung vom Fahrer angeordnet und überwacht werden. Und solange er das nicht tut, ist die Bahn selbst sicherer als der Tunnel.
Okay gut, aber wenn jemand Platzangst hat kann man nicht erwarten das diese Person voll handlungsfähig ist !
Wer kommt für den Schaden auf? Und wo steht es?
Das steht nirgenswo geschrieben. Das entscheidet im Streitfall ein Richter.
Okay gut, aber wenn jemand Platzangst hat kann man nicht erwarten das diese Person voll handlungsfähig ist !
Wer kommt für den Schaden auf? Und wo steht es?
Bitte steht wo geschrieben?